KIF470:AK Steuererklärung

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Disclaimer: Wir sammeln nur, was wir glauben zu wissen oder auch nicht zu wissen. Keine Garantie auf diese Informationen.

Formulare: Einkommenssteuer Kinder idk

Wann muss ich eine Steuerklärung abgeben:

   Selbstständig musst du abgeben
   Wenn du “normal” Arbeitest musst du nichts abgeben, da die Steuer vom Job automatisch abgezogen wird.
       Aber du kannst Freibeträge, Werbungskosten, etc. wiederkommen mit einer Steuerklärung

Möglichkeiten, eine Steuererklärung zu machen:

   ELSTER
   ZdF WISO Steuer-CD
   Papier-Formulare aus dem Finanzamt

Was kann angerechnet werden: Arbeitsmittel

Freibetrag 9000€ Brutto im Jahr, wenn du nun z.B. im September erst anfängst bekommt man ordentlich was wieder

Verlustkostenvortrag, wenn Kosten während der Ausbildung entstanden sind, für den späteren Beruf, dann kann man Ausgaben anrechnen und man bekommt nach Abgabe Steuerklärung nen Schreiben mit der Information, was man in der theorie wiederbekommen würde. Das kann dann auf bis zu den ersten 5 Arbeitsjahren aufgeteilt werden.

Momentan Verlustvortrag nur im Zweitstudium möglich, aber (zitat) “Der Bundesfinanzhof hat bereits 2015 entschieden, dass die steuerliche Ungleichbehandlung von Erststudenten und Zweitstudenten verfassungswidrig ist.”

Frist zum jahre später einreichen variert von Finanzamt zu Finanzamt

Mögliche Werbungskosten Ideen:

   Physikbuch zur Fortbildung (Lehrbücher)
   Beim Umzug 750€ Pauschale (wohl alle 2-3 Jahre und begründung warum bzw. näher zur Uni)
   Semesterbeitrag
   Arbeitsmaterialien (Stifte und Co)
   Normalerweise gehen Laptops und Co (Sachen die man Privat nutzen könnte) zu 30% ein aber bei Informatikern zu 70%
   Als Informatiker Internetleitung
   Master Machine Learning: Stromkosten :P
   Mit Lerngruppe auf Hütte zurückziehen.
   3D-Drucker für die Fachschaft
   Bällebad (Im konkreten Beispiel als Möglichkeit zur Werbung für Fachschaftsveranstaltungen)
   Gamescom-Ticket als Fachbesucher mit der Imma-Bescheinigung als Informatikstudent möglich
   Steuerberater

Wenn es geht wohl die 4 Jahre Frist für den Verlustkostenvortrag ausnutzten, da sie einem sonst immer auf die Nerven gehen, sobald einmal eine Steuererklärung eingereicht wurde (“Letztes Jahr haben Sie ja auch…”).

Auslandspauschale, wo es je nach Land unterschiedliche Sätze pro Tag gibt.

Wichtig, wenn man es übertreibt beim Anrechnen kann es sein, dass das Finanzamt dann eine einzelauflistung möchte

So ist aktuell oft erstmal ohne Quittung einzureichen und erst, wenn es fragwürdig wird, müssen die nachgereicht werden. Quittungen aufbewahren, wobei Fotos reichen.

Protipp: Laminieren ist doofe Idee bei Thermopapier… Weiterer Off-Topic Pro-Tipp: Wenn man einen Verein gründen will, kostet ein Rechtsberater, der Prüft, ob das alles richtig ist, ganz schön Geld. Man kann aber für 10€ Bearbeitungsgebühr den Antrag einreichen, wenn der dann nicht durchkommt bekommt man eine Begründung warum nicht. Das ist wesentlich günstiger als ein Rechtsberater/-prüfer

SHK: Man kann ja Reise zur ersten Tätigkeitsstelle abrechnen. Wenn ich jetzt an der gleichen Uni an zwei Standorten arbeite, welche kann ich anrechnen? Wenn man zwei Arbeitsstätten hat, kann man sich selber die Erst- und Zweit-Arbeitsstätte aussuchen. Dazu entsprechend werden dann die jeweiligen Steuerklassen zugeteilt (außer in Ausnahmen).

Bis zu 1000€ (bzw. je nach Finanzamt) gelten Gegenstände als “geringwertige Gerätschaft” die komplett angerechnet werden können.

Wichtig für die Rechungen ist, dass die MWSt ausgezeichnet ist.

Nur alle paar Jahre Drucker und Co kaufen. Nach dem Abschreibezeitraum (z.B. 1000€ Laptop kann man nicht ganz auf ein Jahr packen, sondern es wird auf die nächsten drei Jahre gerechnet)

Was passiert, wenn zu viel versucht wird Abzurechnen:

   Wichtig ist, dass man für alles Belege hat, gibt man Sachen an, die man nicht belegen kann, gibts Probleme
       Man muss auch bis 10 Jahre zurück nachweisen können.
   Wenn man aber sonst zu viel Angibt, kann einem erstmal nicht probleme machen

Kontoauszüge galten früher nur “im Original”, was der erste Auszug war. Jetzt werden aber auch die entsprechenden PDF Varianten akzeptiert.

Auch mal zum Finanzamt hingehen, da sind die auch mal sehr gnädig zur Fristverlängerung

Man kann sich die Formulare im Finanzamt auch abholen zuhause mal ausfüllen und dann freundlich nachfragen im Finanzamt, ob man das so richtig ausgefüllt hat

Bei den Online Formular kann man auch auf “Steuer Berechnen” klicken und schauen, ob man überhaupt etwas wieder bekommt

Lohnsteuerhilfe (e.V.) ist deutlich günstiger als nen Steuerberater. Da wird man Mitglied und zahlt einkommensabhängig einen Mitgliedsbeitrag. Aber nicht für Selbständige.


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