KIF460:Rechtskompetenzen für InformatikerInnen im Studium
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Rechtskompetenzen für InformatikerInnen im Studium
Vorstellung der Fachschaften und ihrer Rechtsausbildung
TH Mittelhessen
- Bachelor Pflichtkurs 3 CP Recht für Informatiker
- früher: hat das Thema verfehlt, kein Bezug zum "Recht für Informatiker"
- war sehr allgemein, Gesetze in Deutschland (BGB)
- aktuell: beschäftigt sich mit Impressum, Internet, Lizenzen, Copyright und BGB
- teilen sich drei Profs (nicht besonders hilfreich)
- Master: Recht und Wirtschaft - da gibts nochmal Rechtsvorlesungen
- eigentlich viel zu wenig vertreten (persöhnliches Gefühl)
- wird allerdings als wichtig eingeschätzt
TU Dortmund
- Wahlmodul im Master
- wird von einem Anwalt gehalten, inhaltlich sehr gut
- beinhaltet Vertragsrecht, BGB, ...
- beliebtes und wichtiges Modul (aber unbenotet)
- insgesamt zu wenig im Studium vertreten
TU Kaiserslautern
- keine Rechtsveranstaltung im Studienplan (normale Informatik, angewandte Informatik)
- ist möglich, da CP aus dem Gesamtkurrikulum einzubringen
- Im Studiengang Sozioinformatik wird dies behandelt
- die genauen Inhalte sind nicht bekannt
FAU Erlangen-Nürnberg
- keine Pflichtveranstaltungen
- Wahlbereichsvorlesung zu Datenschutz
- Nebenfach mit Recht möglich aber nicht zugeschnitten
TU Chemnitz
- keine Rechtsverstaltung
- Nebenfach mit Recht möglich aber nicht zugeschnitten
CAU Kiel
- Modul IT-Sicherheit (Bachelor)
- man kann wählen ob man ein zweiwöchiges Betriebspraktikum machen will oder die Vorlesung Datenschutz (2 CP) hört
- Keine Firmen für Praktika gefunden, daher wird eher die Vorlesung gehört
- in Zusammenhang mit Ethik in der informatik von der Fachschaft vermisst
Tübingen
- kein Modul zu diesem Thema (weder Pflicht noch Wahlmodul)
- Schwerpunkt mit Jura
- nicht auf Informatiker zugeschnitten
- fragt sich ob das in den Pflichtbereich überhaupt reingehört
- Lizenzen z.B. sind aber noch ein existierendes Problem
TU Darmstadt
- in der Informatik selbst keine Lehrveranstaltungen, es gibt fachübergreifend u.A. Grundzüge des Patent und Urheberrecht (bis zu 6CP dazu einbringbar)
- 6 CP Wahl frei -> können dafür verwendet werden
- insgesamt zu wenig
LMU
- kein Pflichtmodul
- 3CP Modul möglich
Leipzig
- einwenig BWL aber kein Recht in der Form wie wir es gern hätten
HU Berlin
- nichts verpflichtendes im Mono-B/M,w as mit Recht zu tun hat
- im Bachelor: Informatik im Kontext, nur kurz angeschnitten, Copyright und nicht kommerziell und ähnliches
- im B Wahlpflicht: Techniken und Konzepte zum Schutz der Privatsphäre zählt da auch nicht wirklich rein
- möglicherweise in Planung zusammen mit der Jura
Göttingen
- richten zwei neu Data Science Studiengänge, eines der neuen Module dafür heißt Ethik und Recht in der Informatik / Data Science (6 CP)
- wird von einer neues Professorin, die sich mit Privacy beschäftigt gehalten, weniger die rechtlichen Aspekte, mehr die gesellschaftlichen Aspekte
- was kann in dieses Modul rein
- in den bisherigen Studiengängen eher nicht
- Datenschutzrecht, müsste man das gesamte Jura-Angebot hören, um das überhaupt zu verstehen
Wäre es sinnvoll im Bachelor?
- Viele finden, die Themen des Rechts sollten auch im Bachelor gehört werden, auch wenn es nur eine Veranstaltung ist, muss nicht umfassend sein, aber ein Einblick sollte es sein
- wer sich dafür interessiert kann weitere Wahlpflicht hören
- es ist nicht trivial, und da ist jeder dran, jeder der irgendwie prorgrammiert muss sich damit auskennen
- Ethik erstmal außen vor
Was für Inhalte sollten rein
- allgemeines Rechtsverständnis
- Impressum
- Lizenzen, OpenSource
- Vertragsrecht
- Datenschutz, DSGVO
- (Ethik)
- AGB
- eigene Verträge
- eigene Lizenzen
- Gesetze über Arbeitsformen
- Arbeitsverträge
- Strafrecht
- NDA
- Strafrecht im Kontext der Informatik
- Datenmanipulation, Täuschung, Kommunikation
- Hackerparagraph
- Was Verträge sind / AGBs, NDAs, ...
- Datenschutz
- Lizenzen / OpenSource
- allgemeine Rechtsgrundlagen (soweit nötig), rechtlicher Kontext
- Keine juristische Argumentation
Wie kann man diese gestalten
Wie sieht gute Rechtsausbildung aus?
- wer soll das machen
- Jurist, der sich nur mit IT und Informatik beschäftigt
- reiner Jurist wäre zu allgemein, Informatiker zu sehr aus Informatik-Sicht?
- Patentanwälte müssen ihr Gebiet sehr gut kennen
- Klausur: Kreuzeltest, wenige Fallbeispiele
- Besuch im Gericht, Verhandlung angehört
- Kompetenz ist wichtiger als Titel
- in Mittelhessen: Anwälte und Juristen, Justiziar der Hochschule
- Fallbeispiele im Seminar, Vorlesung bearbeiten, jeder hat eine Rechtsauffassung
- Vorteil von Fallbsp: wurden schon vor Gericht verhandelt, habe ich gleiche Auffassung?
- viele Arbeit mit Gesetz verändert die Sicht auf Recht "ist ja garnicht so kompliziert"
- kleine Stolperstricke "das kann einem schonmal den Tag versauen"
- Fallbeispiele im Seminar, Vorlesung bearbeiten, jeder hat eine Rechtsauffassung
- Fallbeispiele-Idee: Anschauen der Tools der Universität
- Ordnungen in der Uni lesen als Einstieg
- z.B. Prüfungsordnung
- Ordnungen in der Uni lesen als Einstieg
- Prüfungsform
- Mischung aus Kreuzeltest und Fallbeispiele und Beurteilen
- ein Teil lässt sich gut über Ja/Nein / Kreuzeltest abtesten
- Beurteilen brauchen die Leute auch im Leben später
- Mischung aus Kreuzeltest und Fallbeispiele und Beurteilen
- Zeitlicher Umfang
- 3CP als Grundlagen, danach noch was kommen, was drauf aufbaut
- Übung: Fallbeispiel, einmal im Semester musst du vorkommen und den Fallbeispiel
- Tutoren zu finden könnte schwierig werden
- Hausarbeit: mit einem Thema beschäftigen
- schwierig weil fertige Gerichtsurteile sind online verfügbar
- Übungen
- Fallbeispiele als Präsenzübung
- Ankreuzfragen zum Üben
- Fallbeispiele selber bearbeiten
- Benötigt fähige Tutoren
- Kann sehr umfangreich werden
- Negativbeispiel
- Datenschutz
- Anmeldung zur Prüfung beachtet noch nicht mal die Inhalte der Veranstaltung
- Datenschutz
Reso
Reso Text:
- Wichtig, dass es das gibt im B
- Inhalte
In die Reso
- jemand mit Kompetenz, z.B. Jurist
- Interlectual Propery ist noch ein Wichtiges themen, einfach in die Liste einfügen (Da können einen große Konzerne schnell Abwartschen, wenn man nur den Falschen Namen verwendet, domain registriert, party benennt)
Reso
Die 46,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert jede Hochschule dazu auf, rechtliche Grundlagen in ihren Informatik Studiengängen im Bereich der Grundlehre zu verankern. Wichtige rechtliche Grundlagen sind insbesondere Datenschutz, Vertrags- und Lizenzrecht. Dies umfasst auch, dass übliche in der Informatik relevante rechtliche Belange auch im strafrechtlichen Kontext betrachtet werden.
Begründung
Dass der rechtliche Rahmen, der im Bereich der Informatik zu beachten ist, immer größer wird zeigen beispielsweise die ab dem 25.05.2018 anzuwendende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), sowie die geplante E-Privacy Verordnung der Europäischen Union. Informatiker müssen sich deshalb mit diesen Themen auseinadersetzen. Das umfasst alle wichtigen Berührungspunkte zwischen Informatik und Recht, wie beispielsweise der §202c StGB (auch als "Hackerparagraph" bekannt), die bereits erwähnte DSGVO, rechtliche Belange im Bereich des Eigentums-, Lizenz-, sowie Vertragsrechts. Zusätzlich gibt es auch viele offene Fragen in der Rechtsinformatik, wie etwa im Bereich der Autonomen Systeme. Da nahezu alle Informatiker*innen zwangsweise mit den oben genannten Themen konfrontiert sein werden, sehen wir die Notwendigkeit diese Inhalte in die Grundlehre mit aufzunehmen.