KIF455:Statistiken zur Studiendauer

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Die 45,5. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften merkt an, dass entgegen der Definition nach Hochschulrahmengesetz der Begriff der Regelstudienzeit[1] fälschlicherweise als die zu erwartende bzw. vorgeschriebene Studiendauer interpretiert wird[2][3], was insbesondere für Studieninteressierte und Studierende zum Beginn des Studiums irreführend ist.

Die 45,5. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert das Statistische Bundesamt, die Statistischen Landesämter, den Fakultätentag und den Fachbereichstag auf, Daten und einheitliche Statistiken zu Studierendenzahlen, Studiendauern und Abschlüssen, und über die durchschnittliche Studiendauer[4] aufgeschlüsselt nach Studiengängen und Hochschule zu erheben und zu veröffentlichen.

Im Konsens angenommen


  1. "Die Regelstudienzeit ist die Studienzeit, in der ein berufsqualifizierender Abschluß erworben werden kann." (Hochschulrahmengesetz)
  2. OVG Hamburg 3 Bf 191/08.Z Rn. 31
  3. "Regelstudienzeit: für ein bestimmtes Studium vorgeschriebene, eine bestimmte Anzahl von Semestern umfassende Zeit" https://www.duden.de/rechtschreibung/Regelstudienzeit Stand 2017-11-26
  4. Durchschnittliche Studiendauer im Sinne dieser Resolution beschreibt den Durchschnitt der Fachsemester ohne Urlaubsemester der Studierenden mit abgeschlossenem Studium eines Semesters eines Faches.