KIF455:Digitaler Nachlass
Digitaler Nachlass
Lösung seitens der Nachlassverwalter:
- Cookies sind praktisch - ansonsten die Firmen anschreiben (Die haben manchmal seltsame Ansprüche an Beweise)
Lösung von Seiten der Nachlass-Hinterlassenden:
- PW-Liste anlegen, damit Nachlassverwalter oÄ Zugriff haben - Beim Notar kann man eine versiegelte Liste hinterlassen - Regelmäßig hingehen, ob das Siegel noch besteht, wenn man dem Notar nicht traut? - in den versiegelten Umschlag den Schlüssel für die verschlüsselte PW-Liste legen, dann hat man eine weitere Hürde - Muss der Notar die Liste an Behörden rausgeben? - Je mehr Glieder in der Kette, desto unwahrscheinlicher, dass jemand zufällig alles findet.
Routine installiert irgendwo (Webservice?), wo man im Fall der Fälle mit einem Code hingeht. Dann kriegt man den Key geliefert (nach gewisser Zeit, in der man "Nö" sagen kann) Wenn der Code in die falschen Hände gerät, kriegt man eine Nachricht, dass die Anfrage ankam und man kann widersprechen.
Mehrere Vertrauenspersonen
- Schlüsselkette mit mehreren Personen, die man alle braucht - Nachteil: Wenn davon dann auch jemand nicht mehr ist, was dann? - Es müssen nicht zwangsläufig Vertraute sein, sie dürfen sich nur nicht zu Lebenszeiten zusammenrotten wollen, um den Nachlass zu plündern
Quelltexte?
- Nachlass von eigenen nicht-open-Source-Programmen frei oder weiter geheim? - Könnte man "ganz oldschool" im Testament verfügen
Gedankenursprung:
- Gemeinsame Verträge, wenn man noch keine offizelle Verbindung hat - Was, wenn? Man hat dann ja nicht das Recht darauf
Vertragslaufzeiten (Erfahrungen):
- zB Telekom sagt "Unser Beileid, wir machen das dicht", Vodafone will, dass man die Verträge noch erfüllt. - BGB hat da eine Regelung? - Zeitschriften-Abos sind auch einfach zu kündigen - Die meisten sind da relativ kulant - fb hat die Möglichkeit, den Account zu einem "Trauerraum" zu machen. - Man kann einen anderen fb-Nutzer angeben, der Dinge tun darf? Aber halt nicht alle. Keine PNs? - Bei google kann man "Erben" angeben, die nach x Zeiteinheiten die Daten kriegen können - Man kann auch sagen, dass der Account nach der Zeit gelöscht wird. - Man wird zum Zeitpunkz x-y benachrichtigt, dass man lange inaktiv war
BGB sagt Sonderkündigungsrecht für Mietrecht. Versicherungen etc enden für gewöhnlich mit dem Tod.
- Sonstiges muss man kündigen und evtl. noch auslaufen lassen, es sei denn, es ist vertraglich geregelt, dass das mit dem Tod endet.
- Fernmeldegeheimnis schreibt vor, dass Nachrichten (Mails) etc darumter fallen auch nach dem Tod? - In dem Fall sinnvoll, den Zugang weiter zu nutzen und erst mal noch nicht zu sperren? Was, wenn wichtige Dinge online gemacht wurden? - Abrufbare Nachrichten dürfen von Erben gelesen werden - Zugestellte Analog-Briefe anscheinend nicht
Was sind denn die Baustellen? Worum sollte man sich kümmern, was anders machen?
- Das Rechtssystem ist langsam, das kommt der digitalen Entwicklung nicht hinterher - Sind wir zu schnell? - Rechtssprechung bildet im Bedarfsfall auch neue Regeln - Aber wieso macht sich im Vorfeld keiner Gedanken? - Die Rechtswissenschaftler der Unis schreiben viele kluge Dinge, auf die hört nur keiner
Mit Totenschein haben Unternehmen die Pflicht, den Zugang rauszugeben
- Was, wenn die Erben sich nicht einig sind? Dann sind sie sich nicht einig. - Es sei denn, es ist testamentalisch geregelt. - Erbstreitigkeiten sind Konsens, nicht Mehrheitsentscheidungen
Todesanzeigen sind keine Prlicht, man muss nur die Behörden informieren.
Was ist mit Accounts, die egal sind?
- So Spiele, Foren, sonstwas nicht-verbindliches - Es ist schon unpraktisch, dass es bei "unwichtigen" Accounts keine Möglichkeit gibt, den Wartenden mitzuteilen, dass es dich nicht gibt. - Digitaler Nachruf/Todesanzeige mit bestimmtem Code an bestimmter Stelle? - Ein Cronjob liest an der Stelle immer, ob der Code gefunden wird und haut vielleicht eine Nachricht an alle Accounts raus? - Problem Infrastuktur: "Ich kann mich nicht mal darauf verlassen, dass mein Server läuft, während ich lebe" - Automatische Nachricht an den Support? - In vielen AGB steht, dass auf Mails, die Accountschließung fordern, ohne weitere Bestätigung reagiert wird - Dem Notar eine Liste geben, welche Accounts gesperrt werden müssen - Was ist, wenn dem Notar etwas passiert? - Vertraut man der Vertretung? Gibt es eine? - Es gibt eine zentrale Testamentaufbewahrungsstelle, man kann sie aber auch nicht zentral lagern - Ein Notar kann Auslagen an die Erben weitergeben - Man kann mehrere Notare haben - Vorschlag: Einer macht das Zeuch und der andere prüft nur, ob das getan wurde - Oder auch zweiten durch Anwalt ersetzen. Bleibt der Vertrag mit dem Anwalt über den Tod bestehen? Anscheinend. - Was ist, wenn der Notar rechtliche Schritte gegen den anderen einleiten muss? Kriegen die Erben das mit? - Man kann sie raushalten, aber sie kriegen es vermutlich mit, weil in ihrem Namen geklagt werden muss - Das macht die Geheimhaltung im Vorfeld natürlich zunichte
Erben können unter Pseudonym angegeben werden, man muss halt nur erkennen, wer das ist.
- Dieser Account wird dann halt benachrichtigt - Wenn sich hinter dem Pseudonym keine Person, sondern ein Bot/eine Gruppe/sonstwas verbirgt, funktioniert das eventuell nicht - Im Fall einer Gruppe erben wohl alle
Testamente sind handschriftlich einzufertigen. Wenn man selbst nicht schreiben kann, muss der Notar das machen. Nottestament geht auch anders, bei Schiffbruch/Grubenunglück müssen das mehrere (3) Zeugen anwesend sein und überleben
- Nicht so trivial, wer was zu sehen kriegt - Getrennt verschlüsseln, das was rauskommen soll und das, was nicht rauskommen soll
- Vertragsänderungen, die man nicht mitbekommt, gelten nicht für einen. - Das muss man dann halt anfechten, wenn man auf etwas festgenagelt werden soll, was man nicht mitbekommen hat
Was ist mit Festplattenverschlüsselungen?
- Viele Betriebssysteme machen das automatisch - Manche fragen nach - Einschätzung ist, dass das nicht soo viele nicht-Informatiker machen - Aber was macht man, wenn doch? - Die ganze Platte ist mit einem Schlüssel verschlüsselt -> Wieder alles oder nichts
- Automatische Datensammlungen (Chatlogs etc)? Kann man nur seine "bewusst angelegten" Daten vererben?
Wie ist das, wenn man den Arbeitsrechner privat nutzt?
- Keiner darf ran. Die Firma darf keine Privatdaten lesen, der Erbe keine Firmendaten. - Wenn die Firma das verboten hat, darf sie an den Rechner, weil da sollte ja nichts drauf sein. Wenn doch: "Selbst schuld" - Kann die Firma sich mit den Erben einigen, dass die doch an die Privatdaten kommen? Ja, aber das ist deren Sache. - Im Idealfall sind die Daten disjunkt aufgeteilt, sodass man die auch einfach auf einen anderen Datenträger schreiben kann
Ein Brief an eine Firma:
- Darf die Vetretung an bestimmte Personen zugestellte Briefe öffnen, wenn die bestimmte Person gestorben/verhindert ist? Nein - Emails sind im Zweifelsfall persönlich addressierte Briefe, auf denen draufsteht, dass nur diese Person die kriegen soll.
Timelines mit Verfallsdatum? Mehr Fragen als Antworten offen, "alles wie immer"
Gibt es einen gerichtlichen Leitfaden zum digitalen Nachlass?
- Wie oben schon erwähnt, die hinken hinterher.