KIF440:Resolutionen/Nutzungsrechte bei Studienarbeiten
Aus KIF
Resolution Nutzungsrechte bei Studienarbeiten
Die 44,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert von den Hochschulen, dass
- Studierenden bei einem Interessensausgleich für die Nutzungsrechte von Arbeiten im Studium keine unangemessenen Nachteile entstehen
- eine Abtretung keine Bedingung zur Durchführung bei Pflichtveranstaltungen ist
- die Nutzungsrechte während der Bearbeitungszeit in der Regel nicht geändert werden
- die Entscheidung über die Nutzungsrechte keinen Einfluss auf die Notenfindung hat
- eine unabhängige Stelle zur vertraglichen Umsetzung und zum Interessensausgleich vorhanden ist
Im Konsens angenommen