KIF525:Nachteilsausgleiche für Prüfungen und Prüfungsvorleistungen
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AK - 525-Nachteilsausgleich[Bearbeiten]
Vorstellungsrunde[Bearbeiten]
Erläuterung der Nachteilsausgleiche der anwesenden Unis
- Alternative Bezeichnung einer Uni “Prüfungsvergünstigung”
- Professor, Prüfungsamt, Professor Rennerei für Nachteilsausgleich. Bei Diagnose Steine in den Weg legen.
Hochschule Darmstadt:[Bearbeiten]
- Unterschiede zwischen den Institution. Einfache Beantragen bei der TU Darmstadt. Unterschied zur Hochschule mit “Feilschen” anstatt Durchlesen
Uni Stuttgart:[Bearbeiten]
- Inkonsistenz zwischen den Stellen: Bei Wechsel von Mathe zu Informatik erneute Diskussion über den Nachteilsausgleich
Liste für Gründe für Folgenachteilsausgleiche wurde genannt
Beispiele von Unis[Bearbeiten]
- TU Braunschweig hat einen Leitfaden
- RWTH hat eine Handreichung und unterscheidet zwischen Dauerleiden und Chronischen Erkrankungen
Themenauswahl:[Bearbeiten]
- Grundsätzliche Diskussion, was gefordert wird
- Rechtliche Grundlage
- Möglichkeiten für den Nachteilsausgleich
- Unterschiede in der Uni
- Lösungsansätze
- Grund hinter ist eine faire Behandlung
- Reso schreiben
- Weiterbildungen für Prüfungsausschussmitglieder
Wie sollte eine gute Regelung zu Nachteilsausgleichen aussehen?[Bearbeiten]
- Transparenz
- proaktiv
- Erklärung: was ist ein Nachteilsausgleich
- für welche Gruppen (Behinderungen und chronischen Krankheiten, beispielhaft nennen: körperliche Behinderung)
- u.a. welche Arten von Nachteilsausgleichen gibt es
- alternative Prüfungsformen
- Verlängerung von Bearbeitungszeiten/Verschiebung von -fristen
- Schreib-/Lesezeitverlängerung
- einzelner Raum
- Individueller Prüfungstermin
- Vorab-„Fake“-Prüfung
- Aussetzung der 3-Versuchs-Regelung
- Entbürokratisierung zusätzlicher Anträge
- Ansprech- und Supportstrukturen
- Wie ist der Nachteilsausgleich geregelt?
- Dauerhaftigkeit des Nachteilsausgleichs (statt pro Prüfung und Semester fürs gesamte Studium gültig)
- Anspruch an Atteste
- Alter
- Umfang (Diagnose muss nicht enthalten sein, sondern prozentuale Beeinträchtigung und Nennung von qualitativen Beeinträchtigungen genannt inklusive Schweregrad)
- zentral geregelt; einzelner Antrag
- für chronische Beeinträchtigung über das gesamte Studium hinweg
- Umsetzung – Separation von Zuständigkeiten: - Sachverständige für Beeinträchtigungen erteilen Berechtigung - Dozenten/ggf. PA setzen sie um
- Antragsstellung
- Ein Antrag, an einer Stelle, nicht für jedes Fach einzeln
- Informeller Antrag muss möglich sein
- Idealer Weise Vorlagen und Beispiele verfügbar machen
- Recht auf Anhörung
- Forderung: kein “Aushandeln” / runter
- Anspruch, keine Rechtfertigungspflicht → wenn PA entschieden hat, dann
- Diskretion gegenüber Dritten
- Abläufe direkt kommunizieren (Wer muss wann wem was mitteilen?)
- Antragsstellung
- Weiterbildung Prüfungsausschüsse und Lehrpersonal
- Rollenverständnis PA: nur für Umsetzung zuständig, nicht für Einschätzung (nur bei begründeten Zweifeln entgegen der Empfehlung des Gutachtens oder geringer entscheiden)
- Rollenverständnis Lehrende: umsetzen, was ihnen gesagt wird. Bei Umsetzungsproblemen an den PA wenden, nicht nur an die betroffenen Studis
- rechtliche Basis: Gleichheitsgrundsatz nach Grundgesetz (Art. 3, 20)
- Ausgleiche für Prüfungen und Prüfungsvorleistungen
- Dauerleiden, Persönlichkeitsmerkmale
- Nachteilsausgleiche insb. außerhalb von Prüfungsleistungen
- Studienzeitverlängerung oder individuelles Teilzeitstudium
- zusätzliche Prüfungsversuche?
- Prüfungsvorleistungen:
- Prüfungsblätter früher zugänglich machen
- Prozent der Anforderungen verringern
- allgemein bei Krankschreibung: alternatives
- Sonstiges
- nachträglicher Nachteilsausgleich
- wenn sich Nachteile später herausstellen, sollte Widereinsetzung passieren
- nachträglicher Nachteilsausgleich
- RRL (Rains Random Links)
- Adressaten:
- Alle Hochschulen
- Studierendenwerke
- Studierendenberatungen
Samstag 9:45 Uhr / ab späterem Nachmittag :3