KIF525:Nachteilsausgleiche für Prüfungen und Prüfungsvorleistungen

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AK - 525-Nachteilsausgleich[Bearbeiten]

Vorstellungsrunde[Bearbeiten]

Erläuterung der Nachteilsausgleiche der anwesenden Unis

  • Alternative Bezeichnung einer Uni “Prüfungsvergünstigung”
  • Professor, Prüfungsamt, Professor Rennerei für Nachteilsausgleich. Bei Diagnose Steine in den Weg legen.

Hochschule Darmstadt:[Bearbeiten]

  • Unterschiede zwischen den Institution. Einfache Beantragen bei der TU Darmstadt. Unterschied zur Hochschule mit “Feilschen” anstatt Durchlesen

Uni Stuttgart:[Bearbeiten]

  • Inkonsistenz zwischen den Stellen: Bei Wechsel von Mathe zu Informatik erneute Diskussion über den Nachteilsausgleich

Liste für Gründe für Folgenachteilsausgleiche wurde genannt

Beispiele von Unis[Bearbeiten]

Themenauswahl:[Bearbeiten]

  • Grundsätzliche Diskussion, was gefordert wird
  • Rechtliche Grundlage
    • Möglichkeiten für den Nachteilsausgleich
  • Unterschiede in der Uni
  • Lösungsansätze
    • Grund hinter ist eine faire Behandlung
  • Reso schreiben
  • Weiterbildungen für Prüfungsausschussmitglieder

Wie sollte eine gute Regelung zu Nachteilsausgleichen aussehen?[Bearbeiten]

  1. Transparenz
    • proaktiv
    • Erklärung: was ist ein Nachteilsausgleich
    • für welche Gruppen (Behinderungen und chronischen Krankheiten, beispielhaft nennen: körperliche Behinderung)
    • u.a. welche Arten von Nachteilsausgleichen gibt es
      • alternative Prüfungsformen
      • Verlängerung von Bearbeitungszeiten/Verschiebung von -fristen
      • Schreib-/Lesezeitverlängerung
      • einzelner Raum
      • Individueller Prüfungstermin
      • Vorab-„Fake“-Prüfung
      • Aussetzung der 3-Versuchs-Regelung
      • Entbürokratisierung zusätzlicher Anträge
    • Ansprech- und Supportstrukturen
  2. Wie ist der Nachteilsausgleich geregelt?
    • Dauerhaftigkeit des Nachteilsausgleichs (statt pro Prüfung und Semester fürs gesamte Studium gültig)
    • Anspruch an Atteste
      • Alter
      • Umfang (Diagnose muss nicht enthalten sein, sondern prozentuale Beeinträchtigung und Nennung von qualitativen Beeinträchtigungen genannt inklusive Schweregrad)
    • zentral geregelt; einzelner Antrag
      • für chronische Beeinträchtigung über das gesamte Studium hinweg
  3. Umsetzung – Separation von Zuständigkeiten: - Sachverständige für Beeinträchtigungen erteilen Berechtigung - Dozenten/ggf. PA setzen sie um
    • Antragsstellung
      • Ein Antrag, an einer Stelle, nicht für jedes Fach einzeln
      • Informeller Antrag muss möglich sein
      • Idealer Weise Vorlagen und Beispiele verfügbar machen
    • Recht auf Anhörung
    • Forderung: kein “Aushandeln” / runter
    • Anspruch, keine Rechtfertigungspflicht → wenn PA entschieden hat, dann
    • Diskretion gegenüber Dritten
    • Abläufe direkt kommunizieren (Wer muss wann wem was mitteilen?)
  4. Weiterbildung Prüfungsausschüsse und Lehrpersonal
    • Rollenverständnis PA: nur für Umsetzung zuständig, nicht für Einschätzung (nur bei begründeten Zweifeln entgegen der Empfehlung des Gutachtens oder geringer entscheiden)
    • Rollenverständnis Lehrende: umsetzen, was ihnen gesagt wird. Bei Umsetzungsproblemen an den PA wenden, nicht nur an die betroffenen Studis
    • rechtliche Basis: Gleichheitsgrundsatz nach Grundgesetz (Art. 3, 20)
    • Ausgleiche für Prüfungen und Prüfungsvorleistungen
    • Dauerleiden, Persönlichkeitsmerkmale
  5. Nachteilsausgleiche insb. außerhalb von Prüfungsleistungen
    • Studienzeitverlängerung oder individuelles Teilzeitstudium
    • zusätzliche Prüfungsversuche?
    • Prüfungsvorleistungen:
      • Prüfungsblätter früher zugänglich machen
      • Prozent der Anforderungen verringern
      • allgemein bei Krankschreibung: alternatives
  6. Sonstiges
    • nachträglicher Nachteilsausgleich
      • wenn sich Nachteile später herausstellen, sollte Widereinsetzung passieren
  7. RRL (Rains Random Links)
  8. Adressaten:
    • Alle Hochschulen
    • Studierendenwerke
    • Studierendenberatungen

Samstag 9:45 Uhr / ab späterem Nachmittag :3