KIF520:Mögliche Rechtsformen und ihre Konsequenzen für eine Fachschaft

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Vorstellung[Bearbeiten]

  • Die anwesenden Personen stellen sich vor.
  • Viele der vertretenen Fachschaften sind unterschiedlich verfasst.
  • In vielen Fällen sind die Fachschaften keine eigenständigen juristischen Personen, teilweise gar nicht verfasst.
  • Eine Fachschaft soll demnächst neu gegründet werden und interessiert sich daher für Input.
  • Einige Fachschaften haben sich Fördervereine gegründet, um selbstständiger mit ihren Mitteln umgehen zu können.

Schwierigkeiten[Bearbeiten]

  • Viele Fachschaften sind keine eigenständigen juristischen Personen und hängen daher von anderen Gremien ab.
  • Viele Fachschaften dürfen kein Geld verdienen.
  • Oft müssen Personen Ausgaben aus eigener Tasche vorstrecken und haften dadurch privat.
  • Wenn Fachschaftsräte Verträge schließen dürfen, haftet dafür im Zweifel die gesamte Studierendenschaft.

Hochschulgesetze verschiedener Bundesländer[Bearbeiten]

  • Üblicherweise gibt es in jedem Bundesland ein Hochschulgesetz.
  • Dieses regelt unter anderem, ob und wie die Studierenden und deren Vertretung verfasst sind.
  • Wir fragen uns, ob sich die Hochschulgesetzte der Länder gegenseitig beeinflusst haben. Auf den ersten Blick im Vergleich zu Hessen und BaWü scheint es, als wären die Gesetze im Grundsatz ähnlich aufgebaut.
  • Hessen
    • In Hessen bilden die Studierenden der Hochschule die Studierendenschaft. Diese ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts.
    • Es gibt eine Untergliederung in Fachschaften nach nicht festgelegten Kriterien.
    • Bei geringer Wahlbeteiligung können die Universitäten Teile des Beitrags zur Studierendenschaft einbehalten. Die Studierendenschaften können abweichende Regelgungen beschließen. Überraschenderweise ist das großflächig geschehen.
  • Baden-Württemberg
    • Im Vergleich zu Hessen sind die rechtlichen Regelungen in BaWü deutlich umfangreicher.
  • Brandenburg
    • Im Vergleich zu Hessen ist die Studierendenschaft bloß eine rechtsfähige *Teil*körperschaft öffentlichen Rechts.
  • Alle betrachteten Fachschaften unterliegen dem Präsidium der Uni als Rechtsaufsicht.
    • Je nach Uni läuft die Zusammenarbeit mal besser, mal schlechter.
    • Aus Brandenburg gibt es den Bericht einer Untätigkeitsklage gegen die Universität. Es kommt die Frage auf, ob sich Konflikte zwischen Präsidium und Studierendenschaft auch auf akademische Belange auswirken.
  • Berlin
    • Die Studierendenschaft hat hier das Erreichen der Ziele des Studiums zu unterstützen. Wir finden diese Regelung sehr auffällig.
    • Unter anderem umfasst diese Regelung den Abschluss des Studiums in der Regelstudienzeit.
    • Die verschiedenen Organe sind ähnlich wie in anderen Bundesländern, aber mit deutlich spezifischeren Regelungen. Zum Beispiel ist die genaue Anzahl an Mitgliedern im StuPa für die verschiedenen Unis festgeschrieben.
    • Die Studierenden können ihre Finanzbuchhaltung an die Uni auslagern.

Versicherungen[Bearbeiten]

  • Versicherungen, insbesondere im Bereich der Haftpflicht für Veranstaltungen, sind teilweise sehr umständlich.
  • Versicherungen laufen manchmal über die Uni, manchmal über die Studierendenschaft oder Fachschaft. Dabei muss jeweils für die Veranstaltung eine verantwortliche Person aus dem jeweiligen Organ anwesend sein.
  • Es ist möglich, Versicherungen (z. B. Rechtsschutz) für alle Studierenden abzuschließen.

Q&A[Bearbeiten]

  • Muss jede:r Studi einer Fachschaft angehören?
    • Hessen: Jede:r Studi (abgesehen von Lehramt) muss einem Fach*bereich* angehören.
    • NRW: Die Zugehörigkeit ist nur eine "kann"-Bestimmung.
    • Brandenburg: Per Default ist jeder Studiengang eine eigene Fachschaft. Mehrere Fachschaften könnnen sich zusammenschließen.