KIF520:Resolutionen/Geschäftsordnung

Aus KIF
Informationen zu diesem Resolutionsentwurf:
Ansprechperson: Thomas (RWTH)
AK: Zwischenplenum
Reso polieren: Nicht poliert
Zwischenplenum:



Resolutionstext

Vorwort

Die “Konferenz der deutschsprachigen Informatik Fachschaften” (im weiteren “KIF” genannt) gibt sich selbst folgende Geschäftsordnung.

§ 1 Wirkungsbereich

Diese Geschäftsordnung regelt Angelegenheiten der Plena.

§ 2 Einladung

(1) Die KIF Orga legt im Vorfeld der KIF die Zeitpunkte der Plena fest und lädt die Teilnehmenden zu diesen ein.
(2) Die KIF Orga kann aus besonderen Gründen weitere Plena ansetzen. Diese sind in geeigneter Art und Weise bekannt zu machen.

§ 3 Plena der KIF

(1) Jede KIF besteht mindestens aus folgenden Plena:

  1. Anfangsplenum
  2. Abschlussplenum

(2) Eine KIF kann weitere Plena haben

§ 4 Redeleitung

(1) Ein Plenum hat eine Redeleitung.
(2) Die Redeleitung ist unter anderem zuständig für die

  1. Moderation.
  2. Durchführung von Abstimmungen.

(3) Die Redeleitung darf in (2) genannte Aufgaben abgeben.

§ 5 Protokoll

(1) Über jedes Plenum wird schriftliches Protokoll geführt.
(2) Das Protokoll beinhaltet mindestens:

  1. Zeitpunkt von Beginn und Ende des Plenums
  2. alle Beschlussfassungen

§ 6 Beschlussfassungen

(1) Plena können Beschlüsse fassen.
(2) Beschlüsse sind unter anderem:

  1. Resolutionen
  2. Entsendungen
  3. Entscheidungen über die Ausrichtungen von zukünftigen KIFs
  4. Änderungen dieser Geschäftsordnung

Begründung

Seit langer Zeit gibt es verschiedenste Ansätze, sowohl den Ablauf des Plenums zu verbessern, als auch das Verfahren schriftlich – und nicht nur im „kollektiven Gedächtnis“ – zu dokumentieren. Zur Umsetzung einer Geschäftsordnung ist es bislang nicht gekommen, da das Konzept wiederholt von einzelnen Vetos als Ganzes abgelehnt wurde. Aus Sicht d* Autor*in dieses Resolutionsentwurfs geschah dies stets aus nicht nachvollziehbaren, in sich inkonsistenten, und/oder auf falschen Prämissen beruhenden Gründen.

Auf dem zum Entstehenszeitpunkt dieses Entwurfs stattfindenden Zwischenplenums wurde ein Resolutionsentwurf diskutiert, der kommende KIFs dazu auffordert, die Redeleitung eines Plenums durch die KIF selbst beschließen zu lassen. Während d* Autor*in des vorliegenden Entwurfs die Intention jenes Vorschlags im Grundsatz begrüßt, ist es der Ansicht, dass man versucht, eine Geschäftsordnung zu schreiben, ohne sie so zu nennen (quasi „Verfassung à la Großbritannien“). Dieses Kind könnte man auch schlicht beim Namen nennen, anstatt sich weiter in Workarounds zu verstricken.