KIF515:Austausch zu Nachteilsausgleichs-Regelung
KIF 51.5 - AK Austausch zu Nachteilsausgleichs-Regelung
- Redeleitung
- Svenja
- Protokoll
- Maximilian
- Yorik
- Anwesende Personen
- 13
- Start
- 10:55 Uhr
- Ende
- 11:15 Uhr
Protokoll
- HHU Düsseldorf: Nachteilsausgleiche existieren quasi nicht, weil sich nicht drum gekümmert wurde, Beratungsangebot von der Hochschule und dem AStA
- RWTH Aachen: Hochschule hat eine [Handreichung](https://www.rwth-aachen.de/global/show_document.asp?id=aaaaaaaaacxyaqp) herausgebracht (unter Mitwirkung der Rechtsabteilung), Prüfungsausschuss Informatik entscheidet relativ studifreundlich, Bescheinigung (ärtzliches Attest) vom Arzt notwendig
- TU Darmstadt: Nachteilsausgleiche existieren, in der Informatik relativ studifreundlich, einmalige Beantragung des Nachteilsausgleich für das ganze Studium
- JKU Linz: eigenes Institut für integriertes Studieren, Servicestelle für Studierenden, welches sie unterstützt, relativ viele Möglichkeiten des Nachteilsausgleiches. Uni organisiert ICCHP (International Conference on Computers Helping People with Special Needs) mit.
- HdM Stuttgart: Nachteilsausgleich gibt es relativ einfach, mehr Bearbeitungszeit anstatt genau, gilt immer nur für ein Semester und muss immer erneut beantragt werden
- HTW Dresden: Nachteilsausgleich exisiteren formal, Beantragung je nach Prüfungsausschuss (an den\*die Vorsitzende\*n) unterschiedlich, gilt meistens nur für ein akademisches Jahr, meistens verlängerte Prüfungszeit oder alternative Prüfungsform (schriftlich zu mündlich) aber seltener, teilweise werden ärtzliche Atteste als Nachweis gefordert, kein Monitoring durch die Hochschule, mit dem neuen Hochschulgesetz: Beauftragte für Studierende mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen (für 1 Jahr gewählt) als Ansprechperson (wird eigentlich von Senat gewählt)
- TU Dresden: es existiert keine hochschulweite Handreichung, teilweise werden amtsärtzliche Atteste (mit Symptomen) gefordert
- Uni Göttigen: unterschiedlich je nach Struktureinheit, fromlose Beantragung eines Nachteilsausgleich, im Gespräch mit den Studierenden wird konkoreter Nachteilsausgleich festgelegt, Beantragung immer für eine Prüfung (aber kann auch relativ einfach erweitert werden auf weitere Prüfungen), es wird meist den Empfehlungen des ärtzlichen Attests gefolgt
- Uni Kiel: Wirtschaftsinformatik: Formloser Antrag mit Attest an Prüfungsausschuss. Geht alles schnell und unkompliziert. Informatik (Stand: SoSe2023): [Formular](https://www.inf.uni-kiel.de/de/studium/pruefungen/dateien/Antrag-Nachteilsausgleich.pdf) ausfüllen und an Vorsitzenden des Prüfungsausschuss stellen (mit Attest von Fach- oder Amtsärzt\*in), daraufhin Gespräch mit Vorsitzenden unter 4 Augen. Der Vorsitzende entscheidet dann i.d.R. allein über den Antrag.
- teilweise werden Entscheidungen im Prüfungsausschuss an die Vorsitzende delegiert
- Verlängerung der Bearbeitungszeit von Abschlussarbeiten
- Viele Nachteilsausgleiche für ADHS o.Ä.: Es gibt jedoch Urteile, die nur bei "vorrübergehenden" Beeinträchtigungen ein Recht auf Nachteilsausgleich als begründet ansehen
- Grundrechtsmäßig "schwierig": Möchten wir auf der nächsten KIF eine Reso? Irgendwie vor Gericht ziehen? (ggf. mit [Gesellschaft für Freiheitsrechte](https://freiheitsrechte.org/) und fzs e.V.?)
- Wenn wir Hochschulen durch eine Reso darauf aufmerksam machen, dann würden wir ggf. mehr Schaden anrichten als helfen (da viele Unis aktuell solche Nachteilsausgleiche genehmigen)
Zusammenfassend:
- Problemfelder:
- Willkür/"Fachkultur"
- Datenschutz
- In der Umsetzung
- In der Beantragung (welche Informationen müssen offengelegt werden?)
- Rechtslage
- siehe Linksammlung
Best Practice Beispiele sammeln?
- Wie geht es weiter?
- Hochschulen nicht auf die aktuelle Rechtslage, sondern direkt auf Best Practice Beispiele aufmerksam machen
- Fächerübergreifend Fachschaften auf das Thema hinweisen
- Auf anderen BuFaTas und duch fzs
- In der Akkreditierung wird auch das Thema Nachteilsausgleich und Chancengleichheit betrachtet
- Siehe § 15 MRVO: Geschlechtergerechtigkeit und Nachteilsausgleich
- Sprecht als Studierende in den Gesprächsrunde mit den Gutachter\*innengruppe gerne das Thema Nachteilsausgleich (Wie/ob funktioniert es?) und Chancengleichheit an
- Sammlung an Beispielen wofür man alles Nachteilsausgleiche bekommen kann
Linksammlung
Unvollständige Sammlung von problematischen Urteilen:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2019-N-28965?hl=true https://openjur.de/u/2285551.html https://www.bverwg.de/240221U6C1.20.0 (Bundesverwaltungsgericht aus 2021)
Artikel dazu vom DSW aus 2019:
AK Slot aus PsyFaKo 33 - Greifswald:
https://psyfako.org/wp-content/uploads/33-Konferenzband-Greifswald.pdf Seite 21 “Kein Nachteilsausgleich bei psychischen und neurologischen Erkrankungen - Ist das noch zeitgemäß?”
Uni Düsseldorf: https://www.hhu.de/studium/studienorganisation/pruefungen/nachteilsausgleich-aufgrund-einer-behinderung-oder-chronischen-erkrankung-nta-bce Nachteilsausgleich aufgrund einer Behinderung oder chronischen Erkrankung (NTA BcE)
Prüfungsrecht - Fischer: https://www.beck-shop.de/fischer-jeremias-dieterich-pruefungsrecht/product/32819050