KIF515:Hausordnung

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Version vom 16. Oktober 2023, 22:00 Uhr von Der einzig wahre Felix (Diskussion | Beiträge) (Umgang mit Alkohol)
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Die KIF 51.5 findet auf dem Gelände der Universität Linz und in öffentlichen Gebäuden (Schlafhallen) statt, und wurde unter bestimmten Auflagen genehmigt. Wir haben die wichtigsten Auflagen zusammengefasst und bitten euch darum, sie einzuhalten. Neben diesen Auflagen gelten aber natürlich noch weitere Regeln, die hoffentlich gesunder Menschenverstand sind: Die gesamte Hausordnung der JKU kann hier nachgelesen werden.

Diese Richtlinien können sich natürlich noch ändern, wenn weitere Details fixiert werden. Wenn dem so ist, informieren wir euch natürlich.

Universitätsgelände[Bearbeiten]

  • In allen Gebäuden herrscht Rauchverbot.
  • Es finden während der Konferenz auch andere Events am Gelände statt. Bitte achte auf eine entsprechende Geräuschkulisse und einen respektvollen Umgang mit anderen Universitätsangehörigen.
  • Alkoholkonsum auf der Veranstaltung ist grundsätzlich erlaubt, aber vor allem für die Abendgestaltung und in Maßen gedacht. Zu einem respektvollen Umgang mit deinen Mit-KIFfeln gehört auch ein verantwortungsvoller Umgang mit Alkohol.

Schlafhallen[Bearbeiten]

  • Die Schlafhallen sind ausschließlich fürs Schlafen und die Morgen- / Abend-Hygiene gedacht: Turngeräte und Co. dürfen nicht verwendet werden.
  • Bitte lauft nicht mit schwarzen Sohlen am Turnsaal-Boden und stellt sicher, dass keine Kratzer usw. am Hallenboden entstehen.
  • Es herrscht Alkoholverbot und Rauchverbot im Gebäude.