KIF510:Campusmanagementsysteme

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Die 51,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften stellt Mängel bei Campusmanagementsystemen im Bereich der Benutzbarkeit, Stabilität und Datenportabilität[1] fest. Die überwiegende Zahl der durch die Konferenz vertretenen Hochschulen sind von solchen Mängeln betroffen.

Die Konferenz fordert die Hochschulen dazu auf, dass sie nötige Ressourcen, die zum Betrieb qualitativ hochwertiger Campusmanagementsysteme und vergleichbarer Software erforderlich sind, bereitstellen. Das bedeutet insbesondere

  • Angemessene Arbeitsbedingungen: Personal, das für Betrieb, Wartung, Abstimmung von verschiedenen Systemen und ggf. Weiterentwicklung beschäftigt wird, muss im Vergleich zum freien Arbeitsmarkt angemessen bezahlt werden. Dabei sollte für Daueraufgaben stets entfristet beschäftigt werden.
  • Evaluation: Das aktive Einholen von Feedback, insbesondere der Studierendenschaft, ist die Voraussetzung für ein qualitativ hochwertiges Gesamtsystem. Weiterhin müssen alle Statusgruppen an allen Evaluations- und Weiterentwicklungsplänen beteiligt werden.
  • Ressourcen für die gezielte Weiterentwicklung: Es müssen personelle und/oder finanzielle Ressourcen zur gezielten Weiterentwicklung auf Basis von Evaluationen bereitgestellt werden.

Die 51,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert die Hochschulen auf, dabei langfristig Open Source Lösungen anzustreben und den Nutzenden maschinenlesbare Schnittstellen (APIs) in offenen Formaten zur Verfügung zu stellen.

Im Konsens beschlossen, Resosprecher: Lorenz

  1. Die betroffene Person hat das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, die sie einem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten [...] (Art. 20 Abs. 1 Satz 1 DSGVO)