KIF500:Resolutionen/Weiterentwicklung von Berufungsverfahren

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Die 50,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften beobachtet in der Informatik zahlreiche vakante Professuren, lang andauernde Verfahren und einen wissenschaftsschädlichen Wettbewerbsdruck. Deshalb fordert sie die deutschen Universitäten und Informatikfakultäten bzw. -fachbereiche auf, ihre Berufungspolitik zu reflektieren und notwendige Anpassungen vorzunehmen. Folgende Aspekte sollten dabei berücksichtigt werden:

Verbesserung der systematischen Grundlagen in Berufungsprozessen

  • Lehre und Lehrprobe müssen einen adäquaten Stellenwert einnehmen: Bei allen Verfahren muss Lehre qualitativ begutachtet und evaluiert werden. Forschungsvortrag und Lehrvortrag sollen den gleichen Zeitraum eingeräumt bekommen. Bei der Bewertung sollen Forschungs- und Lehrleistung vergleichbar berücksichtigt werden.
  • Professuren tragen als öffentliche Personen eine besondere Verantwortung. Daraus resultiert, dass zusätzlich zu Leistungen in Forschung und Lehre auch zwischenmenschliche Faktoren einbezogen werden müssen.
  • Insbesondere da Kandidaturen aus dem Wissenschaftssystem oft knapp sind, müssen qualifizierte Personen aus der Wirtschaft eine faire Chance erhalten. Dabei muss eine hohe Qualität der Lehrkompetenz sichergestellt werden.
  • Die Qualifizierung, insbesondere der Vorsitzenden von Berufungskommissionen zu Organisation und Durchführung eines Berufungsverfahrens, ist sicherzustellen.
  • Bei Fragen zum Berufungsverfahren soll es Ansprechpersonen geben. Studierende in Berufungskommissionen müssen die Möglichkeit haben, Rücksprache mit erfahrenen Kommiliton:innen (z.B. aus Fakultätsrat oder Senat) zu halten.

Ausschreibungsprozess

  • Bei der Änderung der Denomination einer Professur muss das grundständige Lehrangebot gesichert sein. Bei Professuren darüber hinaus sollte breit genug ausgeschrieben werden, um viele gute Kandidaturen zu ermöglichen und damit Verfahren gelingen.
  • In die Diskussion über die strategische Ausrichtung der Fakultäten und Fachbereiche müssen Studierende einbezogen werden, insbesondere dabei welche Lehrstühle neu geschaffen werden.
  • Der aktuelle Fachdiskurs der Informatik soll bei der Wiederbesetzung von Professuren berücksichtigt werden. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass eine Vielfalt gewahrt bleibt.
  • Alternative Verfahren ermöglichen bei positiver Evaluation einen systeminternen Aufstieg. Dies erleichtert auch eine bessere Berücksichtigung nichttraditioneller Lebensläufe.
    • Tenure-Track-Verfahren (W1-W2, W1-W3 sowie W2-W3) erhöhen die Attraktivität einer wissenschaftlichen Karriere und sollten daher verstärkt eingesetzt werden. Dabei ist ein geordnetes, transparentes Evaluationsverfahren unabdingbar, das eine realitische Chance hat, zu scheitern.
    • Bleibe- und Nachverhandlungen sollten auch ohne Wegberufungen ermöglicht werden, um “Scheinbewerbungen” einzuschränken und damit Berufungsverfahren deutlich zu beschleunigen. Auch bei solchen Verhandlungen müssen die Studierenden frühzeitig um Einschätzung gebeten werden.
    • Ad-Personam-Berufungen müssen als Instrument gezielt eingesetzt und dabei als solche transparent gemacht werden. Versteckte Hausberufungen und Berufungen von angegliederten Forschungsinstituten sind zu vermeiden.

Vorgehensweise in Verfahren

  • Den studentischen Mitgliedern der Kommission soll die Möglichkeit einer Stellungnahme im Berufungsbericht gegeben werden.
  • Um die Dauer von Verfahren zu reduzieren, sollten die Verhandlungen mit einzelnen Personen von vornherein zeitlich begrenzt und nach diesem Zeitraum als gescheitert betrachtet werden.
  • Verhandlungsergebnisse und Zielvereinbarungen sollen den Mitgliedern der Kommission durch die Hochschulleitung zugänglich gemacht werden. Bei Zielvereinbarungen sind studentische Anliegen einzubeziehen.
  • In Tenure-Track-Berufungen soll die Kommission im Berufungsbericht Kriterien nennen, bei denen sie Entwicklungsbedarf festgestellt. Diese Kriterien müssen bei der Evaluation besondere Betrachtung finden.

Im Konsens angenommen