KIF500:Keine Wahlen Zweiter Klasse

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Resolutionsentwurf

Die KIF 50.0 spricht sich dafür aus, dass die Bundesministerin für Bildung und Forschung Frau Stark-Watzinger als auch das Bundesministerium für Bildung und Foschung, die für Hochschulen zuständingen Minister sowie Ministerien der Länder und die Kultusministerkonferenz anerkennen, dass es sich bei den Hochschulwahlen um politische Wahlen handelt.

Die HRK definiert die Hochschulen als Akteur in Wissenschaft und Gesellschaft. Dieser Definition der Rolle von Hochschulen und ihren Mitgliedern schließen wir uns an. Nicht nur innerhalb der Hochschulen findet Statusgruppenübergreifend Interessensvertretung statt, auch gegenüber den Landesministerien geben die Mitglieder und besonders die gewählten Vertreter:innen ihren Blickwinkel auf aktuelle Entwickelungen sowie gesetzliche Rahmenbedingungen.

Auf Basis dieser Rolle von Hochschulen in unserer Gesellschaft begründen sie sich auf demokratischen Werten und sind dementsprechend organisiert. Dass alle Mitglieder der jeweiligen Hochschulen partizipieren können und Entscheidungen in demokratischen Prozessen stattfinden wird durch die studentischen und akademischen Gremien gewährleistet in dem die jeweiligen Statusgruppen durch gewählte Mitglieder vertreten werden. Die Hochschulgesetze sprechen hier klar von der “Vertretung” durch die Mandatsträger:innen. Bereits der Gebrauch des Wortes “Vertretung” und die Aufzählung verschiedenener Interessen die zu vertreten sind, verrät hierbar, dass es sich um Interessensvertretung von beispielsweise Studierenden handelt. Interessenvertretung ist eine klar definierte politische Handlung die Elementar für eine funktionierende repräsentative Demokratie ist. Ebenso wie die Mandatsausübung. Uns ist es ein Rätsel, wie Wahlen innerhalb einer Struktur die so stark auf Demokratische Werte und Strukturen aufgebaut ist, nicht eine politische Wahl sein soll.

Die Mandatsträger:innen in den Gremien haben Einfluss auf Veränderungen von Ordnungen, Schwerpunkten und Leitbildern der Hochschulen. Hierbei ist das jeweilige Mindset der Vertreter:innen entscheidend und macht für die Inhaltliche gestaltung der Ausübung einen zentralen Unterschied. Auch wenn die Kandidat:innen nicht in jeder Statusgruppe über politische Listen antreten, ändert dies nichts an dem politischen Einfluss.

Sowohl die akademischen als auch die studentischen Gremien haben gemäß ihrer Hochschulgesetze klare politische Aufgaben. So ist Beispielsweise in mehreren Bundesländern die Rede von der Mitwirkung bei der Gestaltung des kommunalen Lebens. Insbesondere in den akademischen Gremien unterscheidet die Arbeit der Vertreter:innen aller Statusgruppen sich erheblich weniger als die entsprechenden Gesetze. Der Schluss ist daher nur logisch, dass es sich bei der Arbeit aller Mandate um Interessenvertretung und somit um politische Arbeit handelt.

In Berlin und Niedersachen ist zudem die studentische Vertretung klar als politischen Mandat definiert. In NRW wiederrum ist sogar fest geregelt, dass die Studierendenschaft die Aufgabe hat zur politischen Bildung der Studierenden beizutragen und mit Stellungnahmen insbesondere zu Wissenschafts- und Hochschulpolitischen Willensbildung beizutragen. Beinah außnahmslos wird bei den Aufgaben der studentischen Vertretung von “wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Interessen”, sowie der “Förderung der Staatsbürgerlichen Verantwortung” gesprochen.

In Bayern wurde die Studierendenschaft als Verfasste Studierendenschaft abgeschafft, da diese bei der Umsetzung der selben Aufgaben für zu politisch gehalten wurde. Weiterhin decken sich die Aufgaben der Studierendenvertretung des Landes Bayern jedoch mit denen Verfasster Studierendenschaften in vielen Hinsichten.

Die KIF 50.0 fordert daher, die politische Bedeutung der Arbeit von Hochschulgremien anzuerkennen und diese auch klar in den Gesetzen zu formulieren. Damit verbunden sehen wir die Anerkennung und festschreibung der Tatsache, dass es sich sehrwohl bei Gremienwahlen um politische Wahlen handelt und nicht um Wahlen zweiter Klasse. Research

Reso-Pad

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Protokoll

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