KIF495:Resolutionsentwürfe/WissZeitVG
Lehre leidet unter hohem Befristungsanteil - mehr Entfristungen nach der Promotion und Dauerstellen für Daueraufgaben!
Die 49,5. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften bestätigt die Resolution der 43,5. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) und fordert die neue Bundesregierung, die Länder und die Hochschulen auf, die Lehre sowie die Situation der befristet Beschäftigten an den Hochschulen deutlich zu verbessern.
Der hohe Anteil der befristet Beschäftigten an den deutschen Hochschulen (laut BuWiN lag dieser 2017 bei 92%, Quelle) gefährdet die Qualität der Lehre und auch der Forschung massiv. Wissenschaftliche Mitarbeitende sind durch Betreuung, Begutachtung und Benotung von Lehrveranstaltungen und Abschlussarbeiten maßgeblich in die Lehre eingebunden. Laut einer Studie der University and College Union (Quelle) leiden Studium und Lehre unter dem aktuell vorherrschenden ständigen Personalwechsel. Um eine gleichbleibend hohe Qualität der Lehre gewährleisten zu können, ist es für Studierende also erforderlich, dass die wissenschaftlichen Mitarbeitenden deutlich mehr als bisher entfristet werden. Die aktuelle Fluktuation kann sich darüber hinaus nicht nur negativ auf die Qualität, sondern auch auf die Dauer des Studiums auswirken.
Die 49,5. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften stellt außerdem fest, dass Lehre, Betreuung von Studierenden und Pflege der universitären Infrastruktur keine kurzzeitigen Projektaufgaben, sondern dauerhafte Aufgaben sind, die nachhaltig auf einem gleichbleibend hohen Niveau zu leisten sind. Insbesondere die Grundlehre und die Pflichtveranstaltungen, welche jedes Jahr oder jedes Semester gehalten werden müssen, müssen durch unbefristete Lehrende geleistet werden. Solche Daueraufgaben sollten nicht an befristete Arbeitsverträge gebunden sein. Für Daueraufgaben müssen Dauerstellen geschaffen werden!
Die neue Bundesregierung, die Länder und die Hochschulen müssen daher gemeinsam und jeweils einzeln Anstrengungen unternehmen, um den Anteil der unbefristeten wissenschaftlichen Mitarbeitenden an deutschen Hochschulen zu erhöhen.
Unter den aktuellen Vorgaben der Kapazitätsverordnung ist es für Hochschulen schwer, neue Stellen zu schaffen. Selbst wenn diese Stellen geschaffen werden sollen, um Überstunden abzubauen, ist dies derzeit nur möglich, wenn mehr Studierende aufgenommen werden. So kann jedoch das Betreuungsverhältnis an den Hochschulen niemals verbessert werden. Dem müssen die Länder durch die Flexibilisierung der Kapazitätsverordnung entgegen wirken.
Die 49,5. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert die neue Bundesregierung auf, das Wissenschaftszeitvertragsgesetz zu novellieren, um den Anliegen der Studierenden und der wissenschaftlichen Mitarbeitenden Rechnung zu tragen.
In der Bayreuther Erklärung der Kanzler*innen der Universitäten, werden alle Stellen unterhalb der Professur zu "Qualifizierungsstellen" erklärt. Damit sei eine Befristung angemessen. Zudem sei die Befristung im Wissenschaftssystem notwendig, damit nicht ältere Generationen das Wissenschaftssystem "verstopfen" und es zu mehr Innovation kommt, heißt es in einem Video des BMBF. Mit derartigen Äußerungen verkennen zum einen die Rolle der wissenschaftlichen Mitarbeitenden in der Lehre und der Forschung. Zum anderen stehen sie der Forschung gegenüber, die erklärt, dass Befristungen die Gesundheit der Mitarbeitenden belastet und sich somit negativ auf die Produktivität auswirkt[1].
Diejenigen wissenschaftlichen Mitarbeitende, welche nach einer Promotion in der Wissenschaft bleiben möchten, haben ein großes Interesse daran, die Wissenschaft weiter voranzubringen. Mit guten und sicheren Arbeits- und Vertragsbedingungen wird ein langfristiges Engagement der wissenschaftlichen Mitarbeitenden ermöglicht. Aus diesem Grund muss die Sonderbefristung nach der Promotion abgeschafft werden. Die Entfristungsregelung für PostDocs im neuen Berliner Hochschulgesetz (§ 110 (6) BerlHG) muss durch das Wissenschaftszeitvertragsgesetz eine bundesweite Regelung werden.
Der Zukunftsvertrag "Studium und Lehre stärken" muss seinem Namen gerecht werden! Die Lehre muss in der wissenschaftlichen Karriere eine deutlich höhere Bedeutung gewinnen. Daher ist es dringend geboten, den Zukunftsvertrag zu überarbeiten. Zum einen muss darin eine Steigerung des Anteils an unbefristeten Stellen unter wissenschaftlichen Mitarbeitenden geregelt sein. Zum anderen müssen (Junior-)Professuren mit Schwerpunkt auf die Lehre (vgl. §47, §48 BrandHG) und Stellen mit Schwerpunkt auf die Lehre im wissenschaftlichen Mittelbau (vgl. §110a BerlHG, §24 BremHG) geschaffen werden. Auch diese müssen bundeweit entfristet werden.
Die Qualität der Lehre muss immer objektive Grundlage für die Entscheidungsfindung des Bundes und der Länder sein. Dazu fordert die 49,5. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften deutschlandweit anerkannte, verpflichtende Schulungen, Weiterbildungen und Zertifikate zur didaktischen Weiterbildung, wie sie beispielsweise der DGHD anbietet. Der Bund muss über den Zukunftsvertrag sicherstellen, dass die Regelungen in allen Bundesländern gleich sind und angewendet werden. Das wissenschaftliche Personal und besonders die Studierenden müssen sich darauf verlassen können, dass unabhängig von ihrem Bundesland die Lehre überall die gleiche, hohe Bedeutung hat.
Die 49,5. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften solidarisiert sich somit mit den wissenschaftlichen Mitarbeitenden, die unter dem Hashtag #IchBinHanna ihre Kritik äußern und schließt sich den Forderungen an.
Quellen
Polieren
- englische Studie: besser direkt auf die University and College Union verweisen statt einer ominösen "englischen Studie" -> Done
- Bezug zu Deutschland ist nicht besonders deutlich -> WIP
- Auf die bereits existierenden Schulungsprogramme, z.B. von der DGHD verweisen? > Done
- ! im Titel
- letzter Satz im Präsens: Ist das gut?
- Begründungen fehlen, Argumente der Gegeseite könnten noch mitdiskutiert werden -> WIP