KIF465:Anpassung BAföG an reale Lebens- und Studienverhältnisse II
Aus KIF
Resolution
Die 46,5. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert den Gesetzgeber dazu auf, das Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG) unter anderem in den folgenden Punkten anzupassen:
- Für § 13 Abs 2 (Bedarf für Studierende) ist der Mietspiegel des Hochschulstandorts zu berücksichtigen (vgl. z.B. § 22 (1) SGB II)
- Unter Berücksichtigung der Resolution Statistiken zu Studiendauer sind § 15, § 15a anzupassen, so dass die Förderungshöchstdauer die durchschnittliche Studiendauer berücksichtigt und als Referenz nicht die Regelstudienzeit dient
- Die Leistungen für Mehrbedarf sowie einmalige Leistungen sind analog zu den Regelungen von § 21 SGB II zu erbringen
- Die Bezugsmöglichkeiten von BAföG mehr an die realen Bedingungen der Antragssteller*innen anzugleichen
- Eine angemessene, verpflichtende Maximaldauer für die Bearbeitung der Anträge schriftlich festzulegen, sowie den Vorgang der Antragsbearbeitung transparenter zu gestalten
Erläuterungen
- reale Bedingungen:
* Lebenshaltungskosten bezogen auf den Wohnort * familiäre Situation (Eltern wollen oder können trotz "hohem" Einkommen nicht das Studium finanzieren, Waisen) * dauerhafte, gesundheitliche Aufwendungen * höhere Kosten wenn der Antragsteller aus dem elterlichen Haushalt auszieht, durch anfallende zusätzliche Miete, Nebenkosten, ...
- einmalige Leistungen
* Semesterbeiträge * Semesterticket * Anschaffung von Studienmitteln wie Büchern, Laptops, etc. * einmalige Neuanschaffungen z.B. Möbel, Haushaltsgeräte, ... * Erstausstattung * Kaution / Anteile bei Wohnungsgenossenschaften * Umzugskosten
- Transparenz
* definiertere Richtlinien für die Bearbeitung * Statusabfrage / Meldung --> einheitlich in den BAföG-Ämtern * Berrechnungskriterien nachvollziehbarer gestalten * Aufklärung / Informationen zu alternativen Finanzierungsmöglichkeiten / Zahlungen bei finanziellen Engpässen, während der Antragsstellung
Verweis auf KOMET Reso