KIF460:Resolutionen/Novelle Hochschulgesetz Nordrhein-Westfalen

Aus KIF
Version vom 22. Mai 2018, 20:24 Uhr von Tb (Diskussion | Beiträge) (Änderung 37787 von Von Birne (Diskussion) rückgängig gemacht. -> solange das die aktuelle version ist brauchen wir das nicht nochmal dranzuschreiben? (+ ist kein Fließtext))
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Die 46,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert zu den Eckpunkten zu einem Gesetz zur Änderung des Hochschulgesetzes (Kopie) und dem Gesetzgebungsverfahren insbesondere:

  • Zu 2.2 (Abschwächung der Gruppenparität): Die Gruppenparität ist beizubehalten. Sie hat sich positiv bewährt.
  • Zu: 3.1.1. (Abschaffung des gesetzlichen Verbots von Anwesenheitspflichten): Das derzeitige gesetzliche Verbot ist zu erhalten. Es hat sich positiv bewährt.
  • Zu: 3.1.2. (Abschaffung der Studienbeiräte): Die Studienbeiräte und deren Kompetenzen sind beizubehalten. Sie haben sich positiv bewährt.
  • Zu 3.2.3. (Studienverlaufsvereinbarungen): Studienverlaufsvereinbarungen dürfen die Rechte der Studierenden, die sich beispielsweise aus der Prüfungsordnung ergeben, nicht einschränken.
  • Zu 4.7. (Abschaffung hochschulische Beauftragte für die Belange studentischer Hilfskräfte): Für studentische Hilfskräfte ist auch weiterhin eine selbst gewählte Personalvertretung vorzusehen.

Im Konsens angenommen