KIF455:Anerkennung von psychischen Krankheiten
Die 45,5. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert, dass Gesetzgeber, Hochschulen und Studierendenwerke auch die Belange von Studierenden mit psychischen Krankheiten und Störungen[1] berücksichtigen und Maßnahmen treffen, sodass Betroffene nicht benachteiligt werden. Die Hochschulen sollen zur Wahrnehmung dieser Aufgabe eine zuständige Stelle beauftragen.
Für die Umsetzung von Maßnahmen sollte die Hochschulen eine niedrigschwellige Antragsstellung ermöglichen. Es sind die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Dabei sollte die Hochschule nur in begründeten Einzelfällen die freie Arztwahl einschränken.
Abs. 2.5 in den Akkr.-Regeln http://www.akkreditierungsrat.de/fileadmin/Seiteninhalte/AR/Beschluesse/AR_Regeln_Studiengaenge_aktuell.pdf