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Aus KIF

Der Förderverein der KIF e.V. wurde am 09. November 2012 auf der KIF 40,5 in Oldenburg gegründet, am 01.07.2013 in das Vereinregister Bremen unter der Nummer VR7699HB eingetragen und durch das Finanzamt Bremen als gemeinnützig anerkannt.

Der Förderverein der KIF e.V. steht als zentraler Ansprechpartner für die Unterstützer der KIF, wie z.B. dem BMBF, zur Verfügung und unterstützt die Organisatoren der einzelnen Konferenzen durch Weitergabe von Erfahrungen und Wissen, sowie durch die Vermittlung von Ansprechpartnern. Außerdem können KIF-interessierte Studierende bei der Teilnahme unterstützt werden.

Vorstand

Der aktuelle Vorstand besteht aus:

  • Vorsitzender: Dennis Schürholz, Uni Bremen
  • Stellv. Vorsitzender: Felix Schäfer, TU Dortmund
  • Kassenwart: Maurice Buchsein, TU Dortmund
  • Beisitzer: Fabian Rump, Uni Bonn
  • Beisitzer: Jörn Tillmanns, TU Darmstadt

Der gesamte Vorstand ist unter der E-Mail-Adresse ev@kif.rocks erreichbar.

Die ehemaligen Vorstandsmitglieder des Fördervereins sind im Vorstandsarchiv einsehbar

Satzung

Satzung des Vereins beschlossen, auf der Gründungsversammlung am 09. November 2012 in Oldenburg:

Satzung (PDF)

Satzung (Wikiseite)

Beitragsordnung

Beitragsordnung des Vereins, beschlossen auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 29.05.2014 in Dortmund.

Beitragsordnung (PDF)

Beitragsordnung (Wikiseite)

Mitgliedschaft

§4 Mitgliedschaft
 1. Ordentliches Mitglied können alle natürlichen Personen werden, die in einem Studiengang
    aus dem Bereich Informatik oder einem Lehramtsstudiengang mit Unterrichtsfach Informatik
    an einer Hochschule im deutschsprachigen Raum ordentlich immatrikuliert sind und die
    Ziele des Vereins unterstützen.
 2. Fördermitglied können alle natürlichen oder juristischen Personen werden, die die Ziele des
    Vereins unterstützen.

Wenn du dem Verein beitreten möchtest, fülle bitte den für dich/euch passenden Mitgliedsantrag aus und lasse ihn einem der oben genannten Vorstandsmitglieder zukommen:

Stimmrechtsübertragung

(Auszug)

§6 Stimmrecht der Mitglieder
 1. Ordentliche Mitglieder:
  (b) Jedes ordentliche Mitglied hat das Recht, sich durch in der Mitgliederversammlung
      vorzulegende schriftliche Vollmacht durch ein anderes ordentliches Mitglied oder
      Fördermitglied, soweit letzteres eine natürliche Person ist, vertreten zu lassen.
      Eine Mehrfachvertretung ist nicht zulässig.

Wenn du, ordentliches Mitglied, auf einer Mitgliederversammlung nicht anwesend sein kannst, kannst du Mithilfe folgenden Formulars deine Stimme einem anderen an der Mitgliederversammlung teilnehmenden natürlichen Mitglied übertragen: