KIF450:Haftung bei Fachschaftsveranstaltungen (Follow-Up)

Aus KIF

Fragen die zu klären waren

  • Inwieweit haben die Veranstalter von Ophasen, Erstifahrten, Sommerfesten usw. eine Aufsichtspflicht für Minderjährige? Welchen Umgang empfiehlt die Uni? Kann man sich in irgendeiner Form absichern?
  • Welche Versicherungen existieren bereits für Studierende (durch die Uni oder das Studierendenwerk)?
  • Gibt es Unterschiede zwischen Veranstaltungen auf dem Campus und solchen, die außerhalb stattfinden (z.B. Erstifahrten)
  • Benötigt man für Sommerfeste usw. eine Schankerlaubnis?
  • Müssen ehrenamtliche Helfer Hygieneunterweisungen o.Ä. haben?
  • Inwieweit dürfen Fachschaften bei Veranstaltungen Essen/Trinken/Sonstiges verkaufen?
  • Wie handhabt die Uni die Innenhaftung, sollte es zu Schäden kommen?

Mögliche weitere Fragen

  • Ist bei einer Orientierungsphase für Erstsemester (die im Auftrag des Fachbereichs ausgerichtet wird) der Fachbereich oder die Fachschaft der Veranstalter (und damit haftbar)?
  • Sind Erstsemester in Ophasen-Kleingruppen als Schutzbefohlene der jeweiligen Tutoren zu betrachten? Inwieweit trägt die Fachschaft eine Verantwortung dafür?
  • Kann die Fachschaft als ganzes oder ein asoziierter Verein Verantwortung übernehmen (z.B. intern eine Veranstaltung beantragen) oder müssen dies immer einzelne Personen tun?
  • Welche Versicherungen könnte ein Fachschaftsverein abschließen?

Gesammelte Antworten (vor der KIF)

TU Darmstadt

Neben unseren Anfragen läuft aktuell noch eine Diskussion des AStAs mit der Verwaltung zu Veranstaltungen auf dem Campus. Unter anderem soll in Zukunft folgendes gelten:

  • Bisher wurden sehr oft Sachkundige aufsichtführende Person (SAP) verlangt, diese sind aber erst ab 50qm "Szenenfläche" nötig, wobei ein Podium im Hörsaal nicht dazu zählt
  • Bis zu 50% externer Anteil an einer Veranstaltung geht ohne Sachkundeprüfung
  • Versammlungsleiter*innen (namentlich benannter Person vor Ort) ist notwendig & muss Merkblatt unterschreiben
  • Sicherungsunterweisungen müssen von den Veranstaltern geregelt werden, Versicherung läuft verm. nicht direkt über die TU, dort stehen aber noch Informationen aus


Uni Stuttgart

  • Welche Versicherungen existieren bereits für Studierende (durch die Uni oder das Studierendenwerk)?
    • Durch die Universität sind die Studierenden in BW in der Unfallkasse BW mitversichert (für Tätigkeiten im Zusammenhang mit ihrem Studium, z.B. Laborunfall u.ä. also nicht für FS-Wochenenden, OE-Veranstalltungen in der Stadt etc.), gleiches gilt für Gremienmitglieder und Fachschaftler sofern sie bei der UKBW gemeldet sind (für FS Tätigkeiten), (die Versicherug durch das Studierendenwerk scheint nicht mehr zu existieren),
    • Studierende auf Dienstreisen sind versichert (unser Ersti-Wochenende ist nun eine Dienstreise),
    • Haftpflichtversichert sind Studierende aber erstmal nicht
  • Inwieweit dürfen Fachschaften bei Veranstaltungen Essen/Trinken/Sonstiges verkaufen?
    • ja, ist kompliziert (Steuern, Brandschutz, Sicherheitsdienst, Ordnungsamt etc.)
  • Wie handhabt die Uni die Innenhaftung, sollte es zu Schäden kommen?
    • kommt darauf an. Bei Veranstaltungen wird eigentlich immer der Veranstalter belangt (verkratzte Böden, zerstörte Sanitäranlagen),
  • Kann die Fachschaft als ganzes oder ein asoziierter Verein Verantwortung übernehmen (z.B. intern eine Veranstaltung beantragen) oder müssen dies immer einzelne Personen tun?
    • Das kommt sehr auf die Rechtsform der FS (lose Personen Gesellschaft, Verein, Teil einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, ...), und ist von der Art der Verantwortung/Haftung abhängig. z.B. kann rein materielle Schäden eine Fs immer ersetzen, sofern es aber in den Bereich von Straftaten o.ä. geht, funktioniert dies nicht mehr, da haftet im Zweifel der Veranstalter, der Geschäftsführer o.ä. persönlich.
  • Versammlungsleiter*innen (namentlich benannter Person vor Ort) ist notwendig & muss Merkblatt unterschreiben
    • Bei uns nur bei Demonstrationen (z.B. gegen Studiengebühren)


HTWK Leipzig

  • Inwieweit haben Fachschaftsräte von Erstifahrten, Sommerfesten usw. eine Aufsichtspflicht für Minderjährige?
    • Die Aufsichtspflicht obliegt den Erziehungsberechtigten. Der FSR bei Veranstaltungen die sog. Verkehrssicherungspflichten, an die bei Teilnahme von Minderjährigen ggf. (z.B. Betrieb von Hüpfburg, Trampolin etc.) gesteigerte Anforderungen zu stellen sind.
  • Welchen Umgang empfiehlt die HTWK? Kann man sich in irgendeiner Form absichern?
    • Es wird empfohlen den Teilnehmern eine Haftungsfreistellung zu unterschreiben.
  • Welche Versicherungen existieren bereits für Studierende (durch die HTWK oder das Studierendenwerk)?
    • Keine.
  • Gibt es Unterschiede zwischen Veranstaltungen auf dem Campus und solchen, die außerhalb stattfinden (z.B. Erstifahrten)
    • Bzgl. der Versicherung gibt es keinen Unterschied.
  • Benötigt man für Sommerfeste usw. eine Schankerlaubnis?
    • Ja.
  • Müssen ehrenamtliche Helfer Hygieneunterweisungen o.Ä. haben?
    • Nein, da wir kein Gewerbe sind.
  • Inwieweit dürfen Fachschaften bei Veranstaltungen Essen/Trinken/Sonstiges verkaufen?
    • Den Umfang regelt Sachsen über die Sächsische Gaststättenverordnung.
  • Wie handhabt die HTWK die Innenhaftung, sollte es zu Schäden kommen?
    • Es wird sich an das BGB gehalten - wer schuldhaft etwas beschädigt zahlt.