KIF440:Resolutionen/Neufassung Urheberrechtsgesetz Vergütung Werke für Lehre - VGWort

Aus KIF
Version vom 8. Mai 2016, 04:14 Uhr von Tb (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „== Resolution zur Neufassung Urheberrechtsgesetz Vergütung Werke für Lehre - VGWort == Die {{KIF|44,0}} fordert die Politik auf für §52a Absatz 4 UrhG<ref>…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Resolution zur Neufassung Urheberrechtsgesetz Vergütung Werke für Lehre - VGWort

Die 44,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert die Politik auf für §52a Absatz 4 UrhG[1] eine Lösung zu finden, bei welcher das Lehrpersonal für die Verwendung von Zitaten und Materialien keine Abwägung zwischen dem didaktischem Nutzen und des wirtschaftlichen Aufwands (Personalkosten + Abgabekosten) treffen muss. Dies führt zu Einschränkungen in der freien Lehre, wie z.B. durch ein Projekt an der Universität Osnabrück im Wintersemester 2014/2015 nachgewiesen wurde[2] [3].

  1. https://dejure.org/gesetze/UrhG/52a.html
  2. Website Pilotprojekt zur Einzelerfassung der Nutzung von Texten nach § 52a UrhG an der Universität Osnabrück
  3. Abschlussbericht Pilotprojekt zur Einzelerfassung der Nutzung von Texten nach § 52a UrhG an der Universität Osnabrück (Rückgang Zitatnutzung um 75%, Meldungen im Kostenumfang von ca. 5.000€ (bei 0,8ct/Seite/Teilnehmer) stehen 65 Stunden Aufwand des Lehrpersonals und 25% einer qualifizierten Stelle gegenüber)

Im Konsens angenommen