KIF350:Arbeitskreise/Sicherheit - offener Brief - Formulierung
Sehr geehrte Abgeordnete (personalisierte Anrede),
die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der 35,0ten Konferenz der Informatikfachschaften beobachten mit Entsetzen und großer Fassungslosigkeit, wie in zunehmendem Maße Grund- und Freiheitsrechte in der Bundesrepublik Deutschland eingeschränkt werden.
Die bereits umgesetzten und geplanten Maßnahmen zur "Inneren Sicherheit" verwandeln Deutschland in einen Überwachungsstaat.
Vor dem Hintergrund "terroristischer Bedrohung" wird in der Bevölkerung bewusst und systematisch Angst geschürt. Damit werden Überwachungsgesetze, die sich gegen praktisch jeden richten, begründet und umgesetzt. Diese stellen eine oberflächliche Beruhigung der zuvor geschürten Ängste dar, sind für den Schutz vor Anschlägen jedoch weitgehend ungeeignet.
Unabhängig davon ist eine weit reichende Überwachung der Gesamtbevölkerung zur Bekämpfung einer "terroristischen Gefahr" unverhältnismäßig, da diese jeden einzelnen Bürger unter Generalverdacht stellt.
Das ständige Gefühl, möglicherweise überwacht zu werden, schränkt uns Bürgerinnen und Bürger in der Wahrnehmung wichtiger demokratischer Rechte wie Versammlungsfreiheit, freie Informationsbeschaffung und freie Meinungsäußerung ein, wie bereits 1983 vom Bundesverfassungsgericht im Volkszählungsurteil festgestellt wurde. In einer Gesellschaft, in der kritische Denkweisen und nonkonformes Verhalten die Angst vor Nachteilen nach sich ziehen, werden Konformismus und demokratische Unmündigkeit erzeugt; sie verarmt kulturell.
Konkret wurden und werden ungeeignete und unverhältnismäßige Maßnahmen gerechtfertigt, die unsere Grundrechte massiv einschränken:
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- Rasterfahndung
- Videoüberwachung
- Genanalysen
- Zweckfremde Nutzung des Mautsystems
- Elektronischer Reisepass
- Anti-Terror-Datei
- Präventive Einschränkung der Freizügigkeit
- Online-Zugriff auf Melderegister
- Online-Durchsuchung
- Vorratsdatenspeicherung
- Bundesweite Steuernummer
- ...
Diese und andere Maßnahmen greifen in vielfacher Weise in die Gesellschaft ein.
Durch die geplante bundesweite Steuernummer ist jeder Bürger und jede Bürgerin durch eine eindeutige, zentral gespeicherte Kennung in diversen Datenbanken erfasst. Mit dem Online-Zugriff auf Melderegister können mit minimalem Aufwand (und somit minimaler Hemmschwelle) Personendaten angefordert und vollautomatisch verarbeitet werden. Diese technischen Lösungen verleiten dazu, Daten für vollkommen neue Zwecke zu nutzen, wie beispielsweise Erkennung auf Videobildern. Ein konkretes Beispiel für eine derartige Zweckentfremdung ist das LKW-Mautsystem. Es war ursprünglich nur zur Abrechnung der LKW-Maut bestimmt. Offiziell wurde es mit dieser klaren Zweckbindung eingeführt, die kurz darauf aufgehoben wurde. Bereits in der Spezifikation der Ausschreibung wurden Eigenschaften vorgesehen, die über diesen Zweck weit hinaus gehen.[1] Das System ist in der Lage, den kompletten Personenverkehr auf deutschen Autobahnen zu überwachen. Dieser Einsatz wurde bereits von einem Landesinnenminister [benennen] gefordert.
Persönlichkeits- und Bewegungsprofile werden in unterschiedlichsten Lebensbereichen erstellt und miteinander verknüpft. Die Vorratsdatenspeicherung erlaubt eine rückwirkende Analyse persönlicher, privater und beruflicher Interessen. Die Positionsermittlung, ob durch Mobiltelefone, RFID-Chips (elektronischer Reisepass), Überwachungskameras oder Maut-Brücken, erlaubt umfassende Verfolgung jeder Bewegung.
Die heimliche Online-Durchsuchung von privaten Computern ist ein massiver Eingriff in den persönlichen Raum der Bürgerinnen und Bürger. Da sie unbemerkt stattfindet, müssen alle Bürger und Bürgerinnen in ständiger Angst vor dieser Maßnahme leben und werden ihr Verhalten entsprechend anpassen. Eine aktive Manipulation des untersuchten Computers ist bei Online-Durchsuchungen unvermeidlich. Dies macht ihn als Beweismittel ungeeignet. Außerdem speichert ein Computer, anders als die meisten anderen Haushaltsgegenstände, oft über lange Abschnitte des Lebens seiner Nutzer detaillierte und sehr intime Informationen.
Im Fall der Anti-Terror-Datei werden Informationen zusammengeführt, die zuvor aus gutem Grund getrennt gehalten wurden. Die Trennung von Polizei und Geheimdienst wird schleichend aufgehoben.
Durch die Zusammenführung von Daten und das Zusammenwirken der einzelnen Überwachungsmaßnahmen wird eine neue Dimension der Gefährdung von Grundrechten erreicht.
Die Bestrebungen, das Grundgesetz in seinem Wesensgehalt, nämlich dem Schutz der Bürger- und Menschenrechte, zu ändern, um Überwachungsmaßnahmen zu legalisieren, sind verfassungsfeindlich. Die Schutzfunktion des Grundgesetzes, den schleichenden Übergang in einen totalitären Staat nachhaltig zu verhindern, wird dabei ausgehöhlt.
Hier werden bewusst Gesetze formuliert, die im Widerspruch zum Geist des Grundgesetzes stehen, und wiederholt vom Verfassungsgericht beanstandet werden müssen. Unter anderem wird versucht, über die "Hintertür EU-Recht" die Verfassung zu umgehen.
Maßnahmen, die die Grundpfeiler unseres Gesellschaftssystems versetzen sollen, müssen offen und breit in der gesamten Gesellschaft diskutiert werden. Diese tiefgreifenden Änderungen werden jedoch zur Zeit eher still und heimlich im Hinterzimmer formuliert und im Eilverfahren vom Parlament durchgewunken.
Der Datenschutz und die Informationelle Selbstbestimmung sind Güter von Verfassungsrang. Deshalb muss den Bedenken des Datenschutzbeauftragten mehr Gehör geschenkt werden. Bei fachlich begründeten Bedenken gegen Gesetzesvorhaben sollte er die Überprüfung durch das Verfassungsgericht einleiten können, was das Inkrafttreten bis zum Abschluss der Prüfung aufschiebt.
Wir erinnern die Regierung an ihre Pflicht, das Grundgesetz zu achten und zu schützen. Wir fordern die Abgeordneten auf, in ihrer Funktion als gesetzgebende Gewalt kein Gesetz zu beschließen, das dem freiheitlichen Geist unseres Grundgesetzes widerspricht. Das Parlament muss darüber hinaus seine Aufgabe als Kontrollinstanz wahrnehmen und sicherstellen, dass die Regierung nur innerhalb der von der Verfassung gesetzten Schranken handelt.
Insbesondere das Verhalten des Innenministers Herrn Dr. Schäuble zeigt, dass dieser in eklatanter Art und Weise seinen Amtseid, die Verfassung zu schützen und zu achten, wiederholt bricht.
Dass der Bundespräsident unabhängig Gesetze im Sinne seiner Aufgabenstellung prüft und diese zumindest manchmal trotz politischen Druckes zurückweist, ist ein kleiner, leider nicht hinreichender Lichtblick.
Erhalten Sie uns unsere Grundrechte und die Freiheit, diese zu verteidigen. Kommen Sie Ihren Pflichten als Abgeordneter nach, damit wir nicht nach Ausschöpfung aller anderen Möglichkeiten letztendlich unsere Bürgerrechte unter Berufung auf Art. 20(4) GG selbst schützen müssen.
Hochachtungsvoll
die Teilnehmer und Teilnehmerinnen der 35,0ten Konferenz der Informatikfachschaften
- ↑ W wie Wissen, 5.1.2005, Patrick Hünerfeld, http://www.daserste.de/wwiewissen/beitrag.asp?uid=aouxi1wiqu95tuwt