KIF350:FIfF und kritische Informatik
Ak Bericht
Der Ak fand am Donnerstag morgen in zeitlicher Konkurrenz zum AK Sicherheit statt. Er wurde deshalb kurzfristig auf den Nachmittag verschoben. Die Teilnehmenden beschäftigten sich mit dem Thema "Berufethik". Dieser Aspekt war bereits im AK Sicherheit thematisiert und in diesen Ak weitergegeben worden.
Berufsethiken Hippokratis Eid, Handwerker und Ingenieure
Wir haben die Informatik mit der Ethik anderer Berufe, insbesondere dem hippokratischen Eid der Mediziner, verglichen. Eine Übertragung auf den Beruf des Informatikers erschien uns schwierig, weil der Eid von ca 400 v.C. und seinem Kern, dem behandleten Menschen zum Wohle zu gereichen eine lange Geschichte aufweist und sich dieser Kern kaum verändert hat. Der Beruf des Informatikers vollzieht durch die rasante technische Entwicklung eine extreme Wandlung und entsprechen schnell wandeln sich möglicherweise auch an diesen Beruf zu stellende Wertvorstellungen. In den Berufsethiken handwerklicher Berufe sehen wir in erster Linie Qualitätsstandards für die zu leistende Arbeit (was muss ich machen, um meinen Beruf ordentlich auszuführen).
GI Leitlinien
Auch in den Ethikrichtlinien der Gesellschaft für Informatik wird schwerpunktmäßig auf qualitative Aspekte eingegangen. Die GI Leitlinien fordern Fach-, Sach-, juristische und soziale Kompetenz. Sie enthalten kaum ethischen Kriterien im Sinne was gut und richtig ist, sondern nur wie man es richtig macht, nach dem Motto: wenn du eine Atombombe baust, bau sie gefälligst so, dass sie ordentlich funktioniert. Sie beantworten aber nicht die Frage, ob man überhaupt Atombomben bauen sollte. Die Minimalforderung zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften im Rahmen der juristischen Fachkenntnis und die auf Führungskräfte beschränkte Forderung, keine Kontrolltechniken ohne Beteiligung der Betroffenen zuzulassen, erfordert immerhin indirekt eine Einhaltung von Datenschutzaspekten.
Ein Beispiel wie so etwas deutlich konkreter und verbindlicher werden könnte, ist das Gebot der Datensparsamkeit, dessen Einhaltung als ethischer Grundsatz vo einem Teilnehmer des AK Sicherheit gefordert wurde.
Verhalten im Berufsalltag
Ein weiterer Aspekt der Diskussion drehte sich um die Frage, was ein Informatiker in einem Gewissenskonflikt mit seinen persönlichne Ethikgrundsätzen im BEruf tun kann. Dabei ist ein abgestuftes Vorgehen denkbar, um den Konflikt aufzulösen:
- klares Benennen und Thematisieren. Eventuell lässt sich ein fragwürdiges Unterfangen schon durch Problematisierung der kritische Punkte abwenden oder entschärfen.
- Suche nach Alternativen, Vorschläge machen, die weniger problematisch sind
- Dokumentation der fragwürdigen Aspekte und Bekanntmachen, dass die Dokumentation existiert. Dies erhöht, insbesondere bei fragwürdigen Entscheidungen, den Druck auf die Entscheider, da sie hinterher für ihr Tun verantwortlich gemacht werden könnten.
- Eskalation der Vorgänge und Einbindung von weiteren innerbetrieblichen Personen und Institutionen (je nach Fall z.B. Vorgesetzte, betrieblicher Datenschutzbeauftragter, Betriebs-/Personalrat, Arbeitsschutzbeauftragte, Sicherheitsbeauftagte, Betroffene, ...)
- Whistleblowing, also Veröffentlichung der Vorgänge, Weitergabe an Presse, Anzeige von Straftaten
- Kündigung, Rechtsmittel einlegen, Klage einreichen
Hilfe durch das FIfF?
Es kommt die Idee auf, im FIfF eine Art Beratung und Seelsorge für Informatiker in Gewissenskonflikten zu etablieren, indem z.B. eine Kontaktnummer zur Vermittlung kompetenter Ansprechpartner bekannt gemacht wird.
Quellen und Links
http://de.wikipedia.org/wiki/Eid_des_Hippokrates
http://www.gi-ev.de/wir-ueber-uns/unsere-grundsaetze/ethische-leitlinien/
http://fiff.hbxt.de/