KIF430:Resolutionen/Promotionsrecht
Aus KIF
Promotionsrecht
Die 43,0te Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften[1] fordert, dass das Promotionsrecht von Hochschulen an eine regelmäßige Evaluation und nicht länger an historische Gegebenheiten gekoppelt wird. Die Evaluation soll insbesondere die Forschungsleistung der Fakultäten bzw. Fachbereiche, die Qualität der Betreuung und die soziale Absicherung der Promovierenden berücksichtigen.
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