KIF430:Prüfungsunfähigkeit-Was nun?

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Tritt ein Studierender aus gesundheitlichen Gründen von einer Prüfung zurück, so verlangen seit einiger Zeit Prüfungsämter und -kommissionen Auskunft über die Symptome oder gar Krankheit, welche die Prüfungsfähigkeiten mindern. Vermehrt werden darum die "gelben Zettel" (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen) nicht akzeptiert.

Studierende werden genötigt im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht gesundheitliche Informationen preiszugeben. Gegen dieses Informationsbedürfnis begehren Studierende bundesweit auf!

Ziel des AK's ist über die rechtlichen Hintergründe und Rollen der Beteiligten informieren:

  • Landeshochschulgesetz
  • Prüfungsordnungen
  • Datenschutz
  • Ärzt / Ärztekammern
  • Studierende


Aktuelle Positionen anderer Bundesfachschaftsvertretungen zum Thema Atteste / Prüfungsunfähigkeit:

Ausführliche Informationen können unter anderem im Wiki (Stichwort Datenschutz) des Studierendenrats der OvGU Magdeburg eingesehen werden.