KIF430:Resolutionen/Promotionsrecht
Aus KIF
Resolution
Die 43,0te Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften[1] fordert, dass das Promotionsrecht an eine regelmäßige Evaluation und nicht länger an historischen Gegebenheiten gekoppelt wird. Die Evaluation soll insbesondere die Forschungsleistung der Institution, die Qualität der Betreuung und die soziale Absicherung der Promovierenden berücksichtigen.