Student*innenschaft

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Üblicher Weise handelt es sich bei einer Student*innenschaft um eine Personenkörperschaft. Sie ist ein Art Körperschaft des öffentlichen Rechts, deren Mitglieder all diejenigen sind, die als Student*in einer jeweiligen Hochschule angehören.

Es gibt dazu keine einheitliche Bestimmung. Die Reglungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Üblicher Weise sind die Details zur Ausprägung im jeweiligen Hochschulgesetz des Landes festgelegt. Die Bestimmungen reichen von (bewusst) fehlender Schaffung einer rechtlichen Verfasstheit in Bayern bis zur Benennung des Zusammenschlusses der Organe auf Landesebene in Sachsen.

Üblichlicher Weise hat die Fachschaft an einer Hochschule einen ähnlich gearteten Charakter wie die jeweilige Student*innenschaft. Beispielsweise kann in Sachsen und Sachsen-Anhalt (recht fragwürdig) auf der Student*innenschaft, und folglich auch aus der Fachschaft, ausgetreten werden.