KIF395:Die Zukunft des stud. Pools
Inhalte
Resolution
Anträge
Qualitätsmanagement / Beschwerdeverfahren
Antrag auf Änderung der Poolrichtlinien bzgl. Beschwerdeverfahren
1. Ergänze § 7 um „d. der Beschwerdeausschuss“. 2. Ersetze §12 (6) durch „Liegen Beschwerden über die Arbeitsweise von Akkreditierungsagenturen oder Poolmitgliedern vor, sind diese an den Beschwerdeausschuss zu richten.“ 3. Streiche in §5 (6) „§12, (6) oder“. 4. Füge „§11 Der Beschwerdeausschuss“ ein: 1. Der Beschwerdeausschuss hat die folgenden Aufgaben: 1. Beschwerden von Akkreditierungsagenturen oder von Poolmitgliedern entgegenzunehmen, zu bewerten und die daraus resultierenden Konsequenzen innerhalb von vier Wochen festzulegen. 2. Den KASAP sowie alle Betroffenen bis spätestens vier Wochen nach Abschluss einer Entscheidung schriftlich zu informieren. 2. Der Beschwerdeausschuss besteht aus drei Mitgliedern. Er besteht aus einer vom Pool entsandten Vertretung, einer vom Akkreditierungsrat entsandten Vertretung und einer von den Akkreditierungsagenturen entsandten Vertretung. Es kann jeweils eine Stellvertretung entsandt werden. 3. Die Vertretung sowie Stellvertretung des Pools wird für die Dauer eines Jahres vom PVT gewählt.
4. Liegt dem Beschwerdeausschuss eine Beschwerde über ein Poolmitglied vor, ist dieses bis zur Entscheidung des Beschwerdeausschusses nicht mehr in Verfahren zu entsenden. 5. Die Beschlüsse des Beschwerdeausschusses sind im Konsens zu treffen. 6. Der Beschwerdeausschuss kann folgende Konsequenzen beschließen: 1. Ausschluss aus dem Programm- und oder Systemakkreditierungspool 2. Aussprache einer Verwarnung 3. Keine Konsequenzen
Die Konsequenzen müssen begründet werden. 7. Die Entscheidungen können auf Beschluss des nächstmöglichen PVT aufgehoben werden. 8. Laufende Verfahren sind von einem Ausschluss nicht betroffen. 9. Der Beschwerdeausschuss legt seine interne Arbeitsweise selbst fest.
Begründung zum Antrag:
Das jetzige Beschwerdeverfahren erachten wir als kritisch. Insbesondere führte das Verfahren in der Vergangenheit zu unnötigen Problemen zwischen KASAP und Agenturen. [Resolution zitieren!]
Passgenauigkeit
Antrag auf Änderung der Poolrichtlinien bzgl. Passgenauigkeit
Die 69. Konferenz der deutschsprachigen Mathematikfachschaften (KoMa) und die 39.5 Konferenz der Informatikfachschaften (KIF) beantragt folgende Änderung(en) der Richtlinien des studentischen Akkreditierungspools:
- Einfügung eines neuen Absatzes zur Begründung der Qualifikation als Gutachter nach Absatz §12(2):
„Jedes Poolmitglied muss der Bewerbung auf ein ausgeschriebenes Verfahren eine kurze Begründung beifügen, weshalb es sich als fachlich qualifiziert einschätzt. Diese Begründung wird der Agentur bei Losung weitergegeben.“
- Abänderung des derzeitigen Paragraphen §12(3):
Streichung des Teilsatzes „die nicht dem geforderten fachlichen Profil widersprechen“.
Begründung:
agenturen beschweren sich wegen nicht gegebener passgenauigkeit
wir schlagen ein verfahren vor, sodass die losungshoheit trotzdem weiterhin beim Pool liegt.