KIF375:EQR / DQR

Aus KIF

Einleitung

Aufgrund der Empfehlung des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission wurden die EU-Mitgliedsstaaten dazu aufgefordert, bis 2010 eigene Qualifikationsrahmen zu entwickeln und diese auf die im Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) definierten Niveaustufen anzupassen.

Der Qualifikationsrahmen ist hierbei eine lineare Anordnung der möglichen Ausbildungsstufen einer Person von Level 1 bis Level 8. Jede Stufe wird durch sog. "Deskriptoren" beschrieben und gliedert sich im EQR in die drei Bereiche

  1. Kenntnisse,
  2. Fertigkeiten und
  3. Kompetenzen.

Zum Erreichen einer Stufe muss eine Person die für diese Stufe definierten Deskriptoren erfüllen, was i.a. durch einen entsprechenden Ausbildungs- bzw. Hochschulabschluss sichergestellt wird.

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