KIF525:Resolutionsentwürfe/Vergütung studentischer Beteiligung an Berufungskommissionen

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Die 52,5. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften schließt sich der folgenden Resolution der 90. Konferenz der deutschsprachigen Mathematikfachschaften an.

Resolutionstext

Wir, die 90. Konferenz der deutschsprachigen Mathematikfachschaften, fordern eine Aufwandsentschädigung in Form eines Geldbetrages für studentische Teilnehmende in Berufungskommissionen. Berufungskommissionen an Hochschulen dienen der fairen und transparenten Besetzung von Professuren. Dies sichert die Qualität von Forschung und Lehre. Insbesondere für eine umfassende Beurteilung der Lehrqualität sind studentische Perspektiven in Berufungskommissionen unerlässlich. Dieser Prozess ist mit zahlreichen zeitintensiven Aufgaben verbunden. Dazu gehören unter anderem

  • das Sichten aller Bewerbungsmappen und Bewertung hinsichtlich ihrer Eignung,
  • das Anhören von Forschungs- und Lehrvorträgen,
  • das Einholen von Meinungen aus dem studentischen Umfeld,
  • die Teilnahme an diversen Sitzungen und
  • die Teilnahme an und Führung von Jobinterviews.

Ohne Kompensation dieser stundenlangen Arbeit wird die Beteiligung zu einem Privileg für Studierende, die nicht zusätzlich zum Studium arbeiten müssen. Das grenzt Studierende in finanziell prekärer Lage aus. Somit bietet eine finanzielle Aufwandsentschädigung einer diverseren Auswahl an Studierenden die Möglichkeit, den Berufungsprozess mitzugestalten und sich damit in die akademische Selbstverwaltung einzubringen. Außerdem ist es für die Arbeit innerhalb einer Berufungskommission unabdinglich, dass alle Mitglieder offen und auf Augenhöhe diskutieren können. Wenn nur Teile der Kommission für die Arbeitszeit eine Bezahlung erhalten, geht damit jedoch eine unterschiedliche Wertung der Statusgruppen einher. Ein Konzept für die Kompensation von studentischer Beteiligung zum Erhalt der Lehrqualität wird beispielsweise an der Technischen Universität Berlin bereits umgesetzt.