KIF525:Resolutionsentwürfe/Symptomabfrage bei Prüfungsunfähigkeit

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Version vom 18. Oktober 2024, 22:58 Uhr von Erik (Diskussion | Beiträge) (Inital Commit)
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Informationen zu diesem Resolutionsentwurf:
Ansprechperson: Joey (HU Berlin)
AK: Krankschreibungen - Hilfe meine Uni will meine Krankheiten kennen und wird zum Arzt
Reso polieren: Nicht poliert
Zwischenplenum:



Die 52,5. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert die Ärztekammern in Deutschland auf, sich eindeutig gegen die Verfahrensweise zu positionieren, bei welcher Studierende in unterschiedlichsten Bundesländern bei einem krankheitsbedingten Prüfungsrücktritt genötigt werden ihre Symptome gegenüber der jeweiligen Hochschule offen zu legen. Hier hat sich bereits die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein vom 20.11.2010 in einer Entschließung "aufs Schärfste" gegen diese Praxis ausgesprochen[1][2].

Folgend entschied das Landesparlament NRW 2014 entsprechende Änderungen im Hochschulgesetz vorzunehmen. Resultierend aus dieser Novelle sichert der §63 Abschnitt 7 [3] zu, dass eine ärztliche Bescheinigung ausreichend sei. Sollte die Hochschule aufgrund „tatsächlicher Anhaltspunkte“ Zweifel an der Bescheinigung haben und eine zusätzliche Begutachtung durch eine Vertrauensärzt:innen verlangen, so trägt die Hochschule die hierfür entstehenden Kosten. Zudem muss die oder der Studierende eine Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Vertrauensärzt:innen haben.

Die 52,5. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert die übrigen Landesparlamente auf, Ihre Hochschulgesetze um einen Paragraphen zu ergänzen, welcher die vorher genannten Zusicherungen enthält.

Begründung und weitere Hinweise

Folgt