KIF520:Resolutionen/Namensänderungen im Hochschulkontext
Informationen zu diesem Resolutionsentwurf: | |
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Ansprechperson: | Rain/Rita, Timo |
AK: | Trans* bei Gremienwahlen |
Reso polieren: | TODOs: Beispiele im Abschlussplenum zwischen Vorstellung und Beschluss sammeln |
Zwischenplenum: | keine Kommentare |
Die 52,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert die Hochschulen dazu auf, Studierenden die Möglichkeit zu bieten, ihren Namen und das Geschlecht im Hochschulkontext ohne geändertes amtliches Ausweisdokument ändern zu können, z.B. bei trans* Studierenden mit Hilfe eines dgti-Ausweises.
Insbesondere soll die Möglichkeit geboten werden, bei Gremienwahlen unter dem gewählten Namen antreten zu können. Dazu fordern wir die Hochschulen dazu auf, die Infrastruktur zu schaffen bzw. darauf anzupassen, dass Namen problemloser geändert werden können.
Begründung
- Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schreibt vor, „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.“ (§1). Dies wird auch durch die Persönlichkeitsrechte erweitert. So hat jede Person ein Recht auf eine “freie Entfaltung der Persönlichkeit”.
- Bei Gremienwahlen ist es oft verpflichtend, unter dem amtlichen Namen zu kandidieren. Dies ist für Studierende problmatisch, die in ihrem Alltagsleben aus verschiedenen Gründen einen anderen Namen bevorzugen, und auch nur unter diesem bekannt sind. Eine Kandidatur unter amtlichen Namen kann dazu führen, dass die Person aufgrund der Unbekanntheit des amtlichen Namens deutlich weniger Stimmen erhält als bei Kandidatur unter dem der Öffentlichkeit bekannten Namen.
- Ein dgti-Ausweis ist eine Erweiterung des Personalausweises und deshalb an diesen geknüpft. Er zeigt die selbst gewählten personenbezogenen Daten von trans* Personen wie Name, Pronomen und Geschlecht. Der Nachname und die Personalausweisnummer müssen dabei mit einem gültigen Personalausweis übereinstimmen, was eine eindeutige Identifikation ermöglicht. Das Bundesinnenministerium hat auf die Aufforderung der EU einer Nutzung solcher Ausweise und der dort festgehaltenen Namensänderungen in Verträgen und anderen Dokumenten zugestimmt (https://dserver.bundestag.de/btd/11/053/1105330.pdf, Abs. 9).
Beispiele der Erfolgreichen Umsetzung
Uni Göttingen
Es ist möglich, den Namen frei im Intranet zu ändern. Sämtliche Dokumente werden entsprechend auf den neuen Namen ausgestellt. Nach einer Namensänderung muss ein gültiger Ausweis wie der dgti-Ausweis mit sich geführt werden, und bei Klausuren vorgezeigt werden. Sollte der gewählte Name dem amtlichen nicht zuordenbar sein, so kann die Klausur nicht angetreten werden.
Uni Bonn
Zusätzlich zu dem amtlichen Namen kann man einen selbst gewählten Namen angeben. Dieser wird z.B. bei Gremienwahlen anstelle des amtlichen Namens in der Wahl verwendet. Intern kann dieser Name dann wieder auf den amtlichen Namen zurückgeführt werden. Mit einem dgti-Ausweis ist es möglich den Namen auch auf Dokumenten zu ändern. Dies umfasst auch das Zeugnis und Bescheinigungen.