KIF460:Resolutionen/Besetzung von Findungskommissionen in Niedersachsen
Die 46,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur zu einer Überarbeitung des §38 Abs. 2 NHG auf, so dass alle Statusgruppen stimmberechtigt in die Findungskommission entsandt werden.
Begründung und Hintergründe
Da im Senat allerdings vier Statusgruppen vertreten sind, und die Entsendung von Mitgliedern der Professor*innengruppe aufgrund der absoluten , der die Zusammensetzung einer Findungskommission zur Findung eines/einer Präsident*in behandelt und besagt, dass diese Kommission aus 3 Senatsmitgliedern und 3 Hochschulrats-/Stiftungsratsmitgliedern besteht. Mehrheit dieser Statusgruppe im Senat als gesichert betrachtet werden kann, werden so die verbliebenen Statusgruppen des wissenschaftlichen Mittelbaus, der Mitarbeiter*innen aus Technik und Verwaltung und der Studierenden potenziell gegeneinander ausgespielt. Jede Statusgruppe einer Hochschule hat ein fundiertes Interesse daran, an der Auswahl für die Neubesetzung des Präsident*innenamtes auch bereits während der Vorauswahl im Rahmen der Findungskommission beteiligt zu sein.