KIF440:Die Hochschulgesetzt Novelle und ich

Aus KIF

Link zum Pad: https://piratenpad.de/p/LHG_Novelle

Hessische Forderungen bei der letzten Novelle:

  • mehr studentische Mitbestimmung in den Gremien
    • Mehrheitsverhältnisse anpassen (am Besten paritätisch)
    • Statusgruppenveto
  • Studium&Lehre
    • Landesweite Regelung für Teilzeitstudium

Anwesenheitspflichten abschaffen Studium Generale ermöglichen! Forschung freie Veröffentlichung von Forschungsergebnissen Studierendenschaft Räumlichkeiten für Organe der Studierendenschaft Personal Besserer Arbeitsschutz für Drittmittelfinanzierte HiWi/WiMi Stellen Abschaffung des Hochschulrates


Forderungen BW zur LHG Novelle: http://www.studis.de/lak-bawue/fileadmin/lak-bawue/Stellungnahmen/Kommentierung_HRA__G_LaStuVe.pdf Zu anderen Gesetzen: http://www.studis.de/lak-bawue/index.php?id=8

Gefahren bei einer LHG Änderung

Liste von dem was man nicht haben möchte:

  • Studiengebühren durch die Hintertür

einführung der studiengebühren durch die hintertür pflicht zur dienstebepreisung bewerber gebühren,

schwer zu dedektieren, wir bekommen meistens nur das diff. ("kann" zu "muss")

  • der Haushaltsbeauftragte

verpflichtend, teuer, nervig

  • Anwendbarkeit von anderen Gesetzen wird eingeführt "Es gilt X entsprechend." Direkt oder Indirekt (E-Govermentgesetz, oder VV-LHO) gelegentlich auch rekursiv.
  • "Das Nähere regelt das Ministerium XY durch Rechtsverordnung"

Kann gut gehen, muss aber nicht. Beispiele in BW. VWV studentisches Vorschlagrecht oder Einvernehmensersetzungverordnung

  • dead link, dangling reference (BW: Beispiel Diplomstudiengänge)
  • Höchststudiendauer
  • loop (VWV QSM)
  • wenn man mehrere Hochschulgesetze hat, alle ändern(in BW hat man 2013 bei der Änderung das KIT Gesetz vergessen)

Ansonsten: Stellungnahmen schreiben.


  • Rektoratsamtszeit:
    • Auszug aus dem Hoschulgesetz NRW (in der Fassung des Hochschulzukunftsgesetzes ): "Soweit die Grundordnung keine längeren Amtszeiten vorsieht, [...] sechs Jahre und weitere Amtszeiten vier Jahre" ++ "Die Hochschulwahlversammlung kann jedes Mitglied des Rektorats mit der Mehrheit von fünf Achteln seiner ihrer Stimmen abwählen"
  • TU Darmstadt Gesetzeshandhabung: Da es sich um autonome Hochschulen handelt, muss nicht alles über einen Landesentscheid laufen. Dafür haben sie ein richtungsweisendes Organ mit der Universiätsversammlung, diese fungiert damit auch als Puffer zum Senat. Das bedeutet aber nicht nur positives, es wäre schön, wenn einiges einheitlicher wird auf Landes
  • In Hamburg wird viel über den Stupa verhandelt.


Was möchten wir in einem LHG haben?

Teilzeitstudium Anwesenheitspflichten abschaffen Studentische Mitbestimmung ausbauen und festlegen (NRW hat deswegen Studienbeiräte mit mehr Studierenden) mehr und mächtigere Gleichstellungsstellen Verbandsklagerecht für Studierendenschaft Senat stärken, HSR schwächen und zu einem beratendem Gremium machen Beschränkung der Amtszeit des Präsidiums Interessensvertretung des HiWi's und studentischen Hilfskräfte allgemeinpolitisches Mandat gewährleistung einer qualifizierten Mitbestimmung in der Hochschule (auf die verschiedenen/alle Mitgliedergruppen der Hochschule bezogen)

Was wir nicht haben wollen:

   Studiengebühren, Einführung von "Gebühren"
   einzustellender Mitarbeiter nach TLV
   "näheres regelt das Ministerium"
   Höchststudiendauern
   

Quelle: http://www.wissenschaft.nrw.de/hochschule/hochschulrecht/hochschulzukunftsgesetz/