KIF440:Resolutionen/Nutzungsrechte bei Studienarbeiten

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Die 44,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert von den Hochschulen, dass

  • Studierenden bei einem Interessensausgleich für die Nutzungsrechte von Arbeiten im Studium keine unangemessenen Nachteile entstehen
  • eine Abtretung keine Bedingung zur Durchführung bei Pflichtveranstaltungen ist
  • die Nutzungsrechte während der Bearbeitungszeit in der Regel nicht geändert werden
  • die Entscheidung über die Nutzungsrechte keinen Einfluss auf die Notenfindung hat
  • eine unabhängige Stelle zur vertraglichen Umsetzung und zum Interessensausgleich vorhanden ist

Im Konsens angenommen