KIF420:Resolutionen/Prüfungsunfähigkeit
Aus KIF
Die 42,0te Konferenz der Informatikfachschaften fordert, dass zur Abmeldung von Prüfungen aus gesundheitlichen Gründen eine ärztliche Attestierung der Prüfungsunfähigkeit ausreicht. Es darf nicht verlangt werden, Diagnosen oder Symptome gegenüber der Hochschule offen zu legen.
Ansprechpartner:
- Kai (Uni Magdeburg)
- Jenni (Uni Magdeburg)
- Lex (RWTH Aachen)
- Lukas (Uni Stuttgart)
Argumente sowie Ergebnisse des zugehörigen AKs
Problem der Reso ist eventuell ein | Urteil vom Bundesverwaltungsgericht