KIF420:Resolutionen/Prüfungsabmeldung
Aus KIF
Die 42,0te Konferenz der Informatikfachschaften fordert, dass eine Abmeldung vom ersten Prüfungsversuch ohne Angabe von Gründen möglich ist. Die Abmeldefrist darf frühestens eine Woche vor Prüfungstermin enden.
Begründung
- eine Woche für organisatorische Sachen der Uni (Raum, Anzahl Prüfungen, Anzahl Aufsichtspersonen, …)
- erster Prüfungsversuch wegen zu unterschiedlicher Regelungen/Einschränkungen bei Wiederholungsprüfungen
Anspechpartner
- Kai (Uni Magdeburg)
- Jenni (Uni Magdeburg)
- Lukas (Uni Stuttgart)
- Lex (RWTH Aachen)
- Christian (Uni Bonn)