KIF375:EQR / DQR
Einleitung
Aufgrund der Empfehlung des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission wurden die EU-Mitgliedsstaaten dazu aufgefordert, bis 2010 eigene Qualifikationsrahmen zu entwickeln und diese auf die im Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) definierten Niveaustufen anzupassen.
Der Qualifikationsrahmen ist hierbei eine lineare Anordnung der möglichen Ausbildungsstufen einer Person von Level 1 bis Level 8. Jede Stufe wird durch sog. "Deskriptoren" beschrieben und gliedert sich im EQR in die drei Bereiche
1. Kenntnisse, 2. Fertigkeiten und 3. Kompetenzen.
Zum Erreichen einer Stufe muss eine Person die für diese Stufe definierten Deskriptoren erfüllen, was i.a. durch einen entsprechenden Ausbildungs- bzw. Hochschulabschluss sichergestellt wird.
Hintergrundinformationen
Inhaltliches
- (positive) Informationen der Arbeitsgruppe
- Referat des 4ing: "Nutzen und Grenzen von Fachqualifikationsrahmen"
- KMK Beschluss zum Qualifikationsrahmen für Hochschulabschlüsse
- Europäischer Qualifikationsrahmen für Lebenslanges Lernen (legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. Oktober 2007)