KIF420:Evaluierung Optimal/Resolution

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Resolution als eigenständiges Dokument:



Hallo,

Der Arbeitskreis Evaluierung Optimal hat sich drei mal mehrere Stunden getroffen und über optimale Abläufe zu Evaluierungen diskutiert. Die Ergebnisse sind in ein Grundsatzpapier geflossen. Das Grundsatzpapier soll wesentliche Fragen bei der Durchführung von Evaluierungen beantworten, aber auch die Möglichkeit bieten von zukünftigen KIF oder anderen BuFaTa aufgegriffen und weiterentwickelt zu werden. Evaluierung begegnet uns mittlerweile flächendeckend, aus Sicht des Arbeitskreis ist es nicht sinnvoll dafür das Rad immer wieder neu zu erfinden. Runder wird es dadurch nicht.

Der Arbeitskreis hat eine ausführliche Mitschrift der Diskussion im Wiki mit jeweils Nennung von Argumenten wieso sich für eine bestimmte Variante entschieden wurde. Bitte berücksichtigt vor Fragen oder Änderungswünschen das Wiki.

Ansprechperson: Thomas (der mit Akkreditierung zu tun hat)



Resolutionstext Beginn:

Die 42,0. Konferenz der Informatikfachschaften fordert die Umsetzung des folgenden Grundsatzpapiers zu Evaluierungen.


Definition: Eine Evaluierung ist ein Instrument zur Qualitätssicherung durch sach- und fachgerechte Bewertung. Das Ziel einer Evaluierung ist es zu einem bestimmten Zeitpunkt den Erfüllungsgrad von Zielen zu überprüfen.

Es gibt unterschiedliche Arten von Evaluierungen im Hochschulbereich welche Studierende betreffen: Lehrveranstaltungsevaluierung, Studieneinstiegsevaluierung, Alumnievaluierung, Studiengangserfolgsevaluierung, Fachschaftsevaluierung, "Produktevaluierungen" (Campus Management Systeme, Software, Technik), Klausur/Übungsaufgabenevaluierung.

Anstatt von Evaluierungen können auch andere Instrumente benutzt werden. Z.B. kann auch ein dokumentiertes Gespräch (Datum, Anwesende nach Funktion, festgestellte Punkte, Maßnahmen, Wirkung) den Erfüllungsgrad von Zielen und daran anschließende Maßnahmen feststellen.

Lehrveranstaltungsevaluierungen

Lehrveranstaltungsevaluierungen sind an vielen Stellen ein zentrales Element der Qualitätssicherung. Nach mehreren Jahrzehnten Erfahrung mit diesem Instrument haben sich einige Vorgehensweisen als vorteilhaft erwiesen.

Anonymität: Evaluierungen sind so zu gestalten, dass keine Zuordnung der Bögen und Ergebnisse zu den Evaluierenden möglich ist. Dabei ist auch die Gruppengröße und deren Zusammensetzung zu berücksichtigen.

Zeitpunkt: Zu 2/3 des Semesters, sodass die Lehrenden die Ergebnisse mit den Studierenden besprechen können. Die Hochschule sollte in Projekten auch mit anderen Zeitpunkten experimentieren. Für spezielle Veranstaltungen können verschiedene Zeitpunkte notwendig sein.

Die Möglichkeit eines ständigen Rücklaufkanals ist zu überprüfen.

Häufigkeit: Jede Hochschule muss die Häufigkeit in Rücksprache mit den Studierenden anhand ihrer Qualitätskultur selbst festlegen. Möglichst alle Veranstaltungen jedes Semester wird als vorteilhaft gesehen, insbesondere für die ersten Semester. Eine Drittelevaluierung ist auch ein gangbarer Weg. Dabei sollte ein Plan erstellt werden sodass für jede etablierte Veranstaltung innerhalb von 3 Semestern Abstand eine Evaluierung vorliegt. Bei neuen Veranstaltungen, neuen Lehrenden, Änderungen oder auf gezielten Wunsch (der Lehrenden oder der Studierenden) ist häufiger zu evaluieren.

Allgemeinheit der Bögen: Es sind spezielle Bögen zu erstellen und gezielt zu nutzen (Übung, Vorlesung, Labor, Praktikum, ...). Ein bestimmter Basisteil kann gleich sein (z.B. überall Freitextfeld).

Umfang: Maximal eine DIN A4 Seite bei sinnvoller Schrift und Freitext.

Besonderheit digital: Vertiefungsblöcke bei Bedarf. Z.B. bei Übung nur gezieltere Fragen anzeigen wenn eine Eingangsfrage negativ beantwortet wurde.

Form: Sowohl Papierform als auch die digitale Form haben ihre Stärken. Die Besonderheiten der verschiedenen Formen sind zu kommunizieren.

Die Form ist so zu wählen, sodass möglichst viele Interessierte teilnehmen (im Sinne einer Evaluierung, d.h. den Zeitraum für Rückmeldungen zu dehnen ist nicht hilfreich, da dies die Rahmenbedingungen ändern kann).

Freitext: Freitextfelder zur Rückmeldung sind generell mitaufzunehmen.

Verwendung: Ergebnisse sind hochschulöffentlich in digitaler Form bereitzustellen. Sie enthalten die Ergebnisse der Veranstaltung (Für alle Antworten wenn möglich Mittelwert, Standard-Abweichung, Anzahl). Sie enthalten die Namen der jeweils Lehrenden und die Kommentare der Freitextfelder. Die Freitextfelder sind vor der Weitergabe an die Lehrenden redaktionell aufzubereiten (Handschrift zu Text, Ehrverletzende Kommentare entfernen, Mehrfachnennungen mit Angabe der Anzahl zusammenfassen). Den Lehrenden ist vor der Veröffentlichung die Möglichkeit zu geben das zu veröffentlichende Dokument mit einer Stellungnahme zu ergänzen.

Entscheidung über Formalia und Spielräume: Basis für Evaluierungen ist eine hochschulweite Evaluierungsordnung/Satzung. Für die Festlegung von offenen Punkten, Spielräumen und zu treffenden Entscheidungen ist ein paritätisch besetztes Fachbereich/Fakultätsweites Arbeitsgremium zuständig (Z.B. wann wird die Evaluierung genau durchgeführt, welche Veranstaltungen genau, wie lange Frist für Stellungnahme, etc). Diese sollten sich in bestimmten Abständen hochschulweit über die Arbeit austauschen. Je nach Größe der Hochschule ist auch ein hochschulweites Gremium zielführend.

Verantwortung zur Durchführung der Evaluierung: Die Verantwortung zur Durchführung der Evaluierung liegt bei der Hochschule (Verteilung der Bögen, Erfassung der Ergebnisse). Insbesondere werden die Kosten aus Mitteln der Hochschule getragen. Wenn die Hochschule andere beauftragt, sind diese finanziell für die Arbeit zu entschädigen.

Interpretation der Ergebnisse und Maßnahmen: Mit den Evaluierungsergebnissen beschäftigt sich ein paritätisch besetztes Arbeitsgremium. Optimalerweise wird den Ergebnissen eine Kurzinterpretation durch Fachpersonal beigefügt.

Weitere Evaluierungen

Alumnievaluierung: Ergebnisse von Alumnievaluierungen sind hochschulöffentlich. Mit den Ergebnissen beschäftigt sich ein paritätisch besetztes Arbeitsgremium.

Studiengangserfolgsevaluierungen: Bei Notwendigkeit sind Studiengangserfolgsevaluierungen durchzuführen.

Studieneinstiegsevaluierungen: Keine Besonderheiten aus studentischer Sicht.

Produktevaluierungen: Bei Notwendigkeit sind Produktevalierungen durchzuführen.

Klausur/Übungsaufgabenevaluierung: Für die Evaluierung von Klausuren und Übungsaufgaben ist eine Experimentierklausel zu schaffen.

Fachschaftsevaluierungen: Auch wir haben den Anspruch qualitativ gute Arbeit zu leisten. Evaluierung ist als ein Instrument dafür in Betracht zu ziehen.


Resolutionstext Ende


im Konsens angenommen