KIF360:Anti-Terrorgesetze
Resolutionsentwurf I: Warum wir in Sicherheit leben
Entwürfe
Resolution I: Sicherheit ist mehr
Die Gesellschaft hat vor vielem Angst und daher ein starkes Sicherheitsbedürfnis. Neue Gesetze (wie die geplanten §89a und §91 StGB) sollen es befriedigen. Sicherheit ist jedoch mehr!
Wir fühlen uns sicher, weil wir aus unserer Geschichte gelernt haben und heute ein demokratisches System leben, bei dem alle Macht vom Volke ausgeht. Wir streben Gleichberechtigung an, können unsere Meinung frei äußern, Versammlungen abhalten und unsere Religionen frei ausüben. Durch das Recht auf Bildung, Pressefreiheit und kritisches Denken können wir uns vielfältig informieren, mitteilen und dürfen aktiv sowie kritisch an der Umgestaltung der Gesellschaft mitarbeiten. Die Gewaltenteilung garantiert Rechtssicherheit.
Wir fühlen uns sicher, weil wir vor Gericht das Recht haben, zu schweigen und als unschuldig gelten, solange nicht das Gegenteil bewiesen wird.
Wir fühlen uns sicher, weil unsere Gesellschaft individuelle Fehler verzeiht und soziale Absicherung garantiert. Dies resultiert auch in niedrigen und sinkenden Kriminalitätsraten. Unsere besonnene Außenpolitik sichert uns Frieden.
Wir fühlen uns sicher, weil wir eine hohe Lebensqualität haben. Diese drückt sich in einer guten Lebensmittel- und Trinkwasserversorgung und der Möglichkeit einer flexiblen Lebensgestaltung mit Spaß, Unterhaltung und Freizeit aus. Verlässliche Infrastrukturen und flächendeckende medizinische Versorgung ermöglichen uns eine hohe Lebenserwartung.
Die 36,0te Konferenz der Informatikfachschaften hält diese Grundrechte für essenziell in einer funktionierenden Demokratie und will deshalb diese Sicherheiten und Freiheiten bewahren und ausbauen.
Angenommen mit einer Gegenstimme und drei Enthaltungen
Resolution II: Risiken und Nebenwirkungen zu der geplanten Gesetzesnovellierung zur Strafbarkeit der Vorbereitung terroristischer Straftaten
Die mit dem Gesetzesentwurf angestrebte Verschiebung der Strafbarkeitsgrenze schafft Rechtsunsicherheit und definiert strafbehaftetes Verhalten neu. Dadurch wird nicht nur wie bisher der Versuch oder die Ausführung einer Straftat geahndet, sondern schon die Planung mit Strafe belegt. Der Nachweis einer Planung unterliegt völlig anderen Kriterien als der des Versuches oder der Tat. Somit entstehen neue Probleme von noch nicht gänzlich absehbarer Dimension.
Durch die Ausdehnung der Begrifflichkeit terroristischer Aktivität erfolgt eine Kriminalisierung in gehobenem Ausmaß. Die Anzahl der verfolgungsrelevanten Straftatbestände steigt erheblich an und ist von der Exekutive nur noch mit massivem Mehraufwand zu bewältigen, die bereits überlasteten Gerichte werden weiter strapaziert.
Regelmäßig werden bestehende Sicherheitsgesetze mißbraucht. Ein Beispiel ist der § 129a StGB, der regelmäßig dazu genutzt wird, legale systemkritische Strukturen auszuforschen und einzuschüchtern, wie sich besonders medienwirksam bei den Durchsuchungen im Vorfeld des G8-Gipfels in Heiligendamm 2007 zeigte. Die Ausweitung einer solchen Praxis ist mit der Umsetzung dieser Gesetzesvorlage zu erwarten.
So führt allein die Angst, beispielsweise durch Beschaffen und Lesen bislang legaler Informationen zukünftig kriminalisiert zu werden und in das Visier der Überwachungsbehörden zu geraten, bei der Mehrzahl der Bürger zu konformistischem Verhalten und untergräbt dadurch den für eine Demokratie wichtigen Prozeß des informierten kritischen Diskurses. Andere wählen eventuell direkt den Weg in den Untergrund.
Identische Handlungen verschiedener Menschen können durch die Behörden unterschiedlich bewertet werden. Die Bewertung fußt auf einem sehr weit gefassten Begriff der Planung einer Gewalttat und ist dadurch höchst abhängig von der bewertenden Person. Deren Bewertungsgrundlage basiert unter anderem auf einer ungenauen berufsbezogenen Ausnahmeregelung, die der Gesetzesentwurf vorsieht. Dies erzeugt Rechtsunsicherheit und kann zur Radikalisierung der Betroffenen führen.
Dieses Gesetz ist ein weiterer Schritt zur Etablierung einer staatlichen Überwachungskultur. Die Grundrechte werden in Kombination mit anderen Überwachungsgesetzen in Bezug auf die Freiheit, das Fernmeldegeheimnis und die Unverletzlichkeit der Wohnung weiter eingeschränkt.
Die 36,0te Konferenz der Informatikfachschaften fordert daher einen kritischen Diskurs der Thematik in der Gesellschaft und die Rücknahme beziehungsweise die Blockierung des Gesetzesentwurfs durch die Verantwortlichen.