KIF480:Resolutionsentwürfe:Partizipation und Nachteilsausgleich während Krisen

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Die 48,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert die Hochschulleitungen und die zuständigen Ministerien der Bundesländer auf, einen Nachteilsausgleich in Form von studienerleichternden Maßnahmen während einer Krise[1] für alle Studierenden zu schaffen. Diese müssen von der Hochschule in Kooperation mit den Studierenden erarbeitet und eingeführt werden und sollten eine Form von Prüfungserleichterungen und Nachteilsausgleich beinhalten.

Begündung:

Zum Bestehen der Situation sollte das Miteiander im Vordergrund stehen. Die aktuelle Situation ist für alle Mitglieder der Universität eine Herausforderung. Daher erfordert es im Besonderen Maße Verständnis und Kompromissbereitschaft von allen Seiten um die best mögliche Lösung für die jeweilige Hochschulen zu finden. Regelungen die aufgrund der aktuellen Lage getroffen werden sind nicht als Bevorteilung der Studierenden gegenüber vergangener Semester zusehen, viel mehr handelt es sich um großflächige Nachteilsausgleiche für die erschwerten Bedingungen unter denen Studierende nun Prüfungen ablegen. Diese Nachteile entstehen unter anderem durch die veränderte Lehre, den Verlust von Jobs, dem Zusammenleben oder der Zugehörigkeit einer Risikogruppe, sowie einer erhöhten emotionalen und psychischen Belastung. Alle Studierenden sind auf eine oder mehrere Arten betroffen, es kann also keinesfalls von Einzelfällen gesprochen werden. Daher braucht es Grundsätzliche Lösungen. Dies entlastet insbesondere die Verwaltung und Mitglieder der Universitäten die ohnehin im besonderen Maße von der Situation betroffen und denen zusätzliche Hürden zum Vermeiden von Nachteilen nicht zumutbar sind. In einer solchen Lage, ist wichtig das die Ministerien den Hochschulen Handlungsspielraum für solche Maßnahmen geben. Krisenstäbe dürfen keine demokratischen Gremien ersetzen und sollten Statusgruppenbeteiligung beinhalten. Zusätzlich dürfen Aufgaben und Rechte bestehender demokratischer Gremien nicht beschnitten werden. Entscheidungen des Kriesenstabs sollten möglichst Hochschulzentral durchgesetzt werden. Eine Prüfungserleichterung in Kriesen, welche mindestens einen großen Teil des Semesters überdauern, sollte spezielle, pauschale Prüfungsregelungen inklusive Formen von Freiversuchen, geänderten Rücktrittsmodalitäten und Härtefallregelungen beinhalten.



Im Konsens angenommen


[1]Dazu zählt auch eine Epidemie wie die Corona-Epidemie.