KIF470:Resolutionen/vegan
Resolution
Die KIF 47,0 fordert die Betreiber*innen der Mensen auf, das Angebot veganer (Haupt-) Gerichte auszubauen, sodass es hinsichtlich
- Preis,
- Verfügbarkeit,
- Auswahl und
- Qualität
mindestens dem Angebot unveganer (Haupt-) Gerichte entspricht.
Hierbei ist zudem die Verwendung lokal erzeugter und gering verarbeiteter Lebensmittel vorzuziehen. Überschüssige Speisen sollten nachhaltig oder caritativ verwendet werden, anstatt sie zu entsorgen.
Daraus folgt an allen Standorten die Einführung eines täglich verfügbaren, veganen Hauptgerichts, dessen Preis höchstens dem günstigsten, unveganen Angebot entspricht. Dieses sollte zu den Öffnungszeiten möglichst lange verfügbar sein.
Begründung
Unabhängig davon, ob eins das Konsumieren von tierischen Produkten ethisch vertretbar findet, ist es aus der ökologischen Perspektive äusserst sinnvoll, möglichst vegan zu leben. Weideflächen und Anbauflächen der Futtermittelindustrie beanspruchen mehr als 83 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Flächen. [0] Grosse Teile dieser Fläche werden durch die Abholzung von Regenwäldern erschlossen. 70% der ehemals bewaldeten Fläche im Amazonasgebiet wird von der Nutztierindustrie benutzt. [1] Auch werden verglichen mit veganen Produkten sehr viel mehr Ressourcen benötigt, um unvegane Produkte herzustellen.
[0] Poore, J./Nemecek, T. (2018): “Reducing food’s environmental impacts through producers and consumers”. In: Science Vol. 360, Issue 6392, pp. 987-992 [1]
[1] Steinfeld, Henning/Gerber, Pierre/Wassenaar, Tom/Castel, Vincent/Rosales, Mauricio/de Haan, Cees (2006): “Livestock´s Long Shadow. Environmental Issues and Options”. Rom: UN Food and Agriculture Organisation (FAO) [2]