KIF460:Resolutionen/Überwachung an Hochschulen
Aus KIF
Die KIF lehnt die Überwachung mit technischen Mitteln der frei zugänglich, öffentlich oder hochschulöffentlich zugänglichen Bereiche von Hochschulbauten und weiteren Nebengelassen, sowie deren zugehörigen Außenflächen und Zugangswege, ab.
Die unumgängliche [1] Überwachung von sonstigen Betriebsflächen ist davon unberührt. (Forschungsreaktor, Serverräume, Chemielager, etc.)
[1] bitte polieren: im Sinne von, gesetzlich geforderte Überwachung, anderslautende un Vorschriftem bleiben davon unberührt sicherheitsrelevant, sicherheitskritisch