KIF455:Infrastrukturzugang

Aus KIF
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Wie werden Restriktionen zum Infrastrukturzugang geregelt?

TH Nürnberg

  • kritische Daten nur für gewählte Mitglieder zugänglich - gebunden an Legislaturperiode

Aachen

  • AStA:
    • Zugang nur für gewählte Mitglieder / Angestellte
    • Bei Ausscheiden „sollten“ Accounts gesperrt werden
    • Problem: Funktionalaccounts mit festem Passwort
  • FS:
    • Zugang für Mitarbeitende (d.h. Freiwillige ohne Wahlamt o.ä.)
    • Es gibt ein Wahlamt, das ist aber viel zu irrelevant um als Kriterium zu dienen
    • Jährliche Nachfrage, ob Zugang zur allgemeinen Mailingliste noch benötigt wird
    • Accounts werden bislang kaum aufgeräumt, ist aber in der Überlegung, das stärker zu tun

HU Berlin

  • (interne) Mailingliste
  • Abgänger, die weiter auf der Liste bleiben weniger problematisch
  • Statusgruppenwechsel kann problematisch sein, unsicher ob Vorgehen / Automatisierung
  • mitunter Leaken von Listeninhalten

TU Darmstadt

  • verschiedene Rechtestufen; Zugang Mailingliste, (Mail-)Account, Tresor
  • Jedes Semester Konsolidierung der Rechte
  • Nachfrage bei Abgehenden, ob Zugang noch gewünscht / benötigt
  • wenn jemand geht, gibt er (meistens) alle Rechte ab
  • Schließrechte werden auf die Studitransponder gebucht
  • Verwaltung etwas schwieriger

TU Braunschweig:

  • Schlüsselverteilung für den Fachschaftsraum
  • Mailingliste wurde vor kurzem ausortiert, ansonten unregelmäßig

Wie läuft Entzug von Rechten ab?

Entzug von Rootpasswords gestaltet sich schwierig

wenn Leute noch teilweise bekannt sind, bleibt die Berechtigung. Kennt sie keiner mehr -- Rechteabgabe

Sysadmin löschen der Einträge nach Nachfrage und gewisser Zeitdauer. Einige wollen dann die Mail z.B. behalten