KIF450:Haftung bei Fachschaftsveranstaltungen (Follow-Up)
Aus KIF
Fragen die zu klären waren
- Inwieweit haben die Veranstalter von Ophasen, Erstifahrten, Sommerfesten usw. eine Aufsichtspflicht für Minderjährige? Welchen Umgang empfiehlt die Uni? Kann man sich in irgendeiner Form absichern?
- Welche Versicherungen existieren bereits für Studierende (durch die Uni oder das Studierendenwerk)?
- Gibt es Unterschiede zwischen Veranstaltungen auf dem Campus und solchen, die außerhalb stattfinden (z.B. Erstifahrten)
- Benötigt man für Sommerfeste usw. eine Schankerlaubnis?
- Müssen ehrenamtliche Helfer Hygieneunterweisungen o.Ä. haben?
- Inwieweit dürfen Fachschaften bei Veranstaltungen Essen/Trinken/Sonstiges verkaufen?
- Wie handhabt die Uni die Innenhaftung, sollte es zu Schäden kommen?
Mögliche weitere Fragen
- Ist bei einer Orientierungsphase für Erstsemester (die im Auftrag des Fachbereichs ausgerichtet wird) der Fachbereich oder die Fachschaft der Veranstalter (und damit haftbar)?
- Sind Erstsemester in Ophasen-Kleingruppen als Schutzbefohlene der jeweiligen Tutoren zu betrachten? Inwieweit trägt die Fachschaft eine Verantwortung dafür?
- Kann die Fachschaft als ganzes oder ein asoziierter Verein Verantwortung übernehmen (z.B. intern eine Veranstaltung beantragen) oder müssen dies immer einzelne Personen tun?
- Welche Versicherungen könnte ein Fachschaftsverein abschließen?