FSZH:Allgemeines: Unterschied zwischen den Versionen
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Mit der Zuteilung der ISSN verpflichtet ihr euch, pro Ausgabe eurer Zeitschrift je zwei Belegexemplare eines direkt an die DNB zu schicken. | Mit der Zuteilung der ISSN verpflichtet ihr euch, pro Ausgabe eurer Zeitschrift je zwei Belegexemplare eines direkt an die DNB zu schicken. | ||
=== Angabe der ISSN === | ==== Angabe der ISSN ==== | ||
Die ISSN muss auf eurer Zeitschrift sowohl (an immer gleicher Stelle) auf dem Heftumschlag als auch im Impressum angegeben werden. Dieses muss bei jedem Heft geschehen. Falls sich der Titel eurer Zeitschrift einmal ändern solltet, muss dieses auch an die DNB gemeldet werden, ggf. gibt es damit auch eine neue ISSN. Gleiches gilt bei Einstellung der Zeitschrift. | Die ISSN muss auf eurer Zeitschrift sowohl (an immer gleicher Stelle) auf dem Heftumschlag als auch im Impressum angegeben werden. Dieses muss bei jedem Heft geschehen. Falls sich der Titel eurer Zeitschrift einmal ändern solltet, muss dieses auch an die DNB gemeldet werden, ggf. gibt es damit auch eine neue ISSN. Gleiches gilt bei Einstellung der Zeitschrift. | ||
=== Universitätsarchiv === | |||
In den letzten Jahren entwickeln sich an immer mehr Hochschule interne Archive. Auch hier solltet ihr einmal anfragen, ob ihr dort eure Fachschaftszeitschrift archivieren könnt. Sollte ein Fachschaftsarchiv nicht existieren, so ist auch die örtliche Uni-Bibliothek der geeignete Ansprechpartner. | |||
== Archivierung der Produktionsquellen == | == Archivierung der Produktionsquellen == |
Version vom 22. Mai 2009, 15:58 Uhr
Dies ist ein Kapitel des Fachschaftszeitschriftenhandbuches.
Archivierung
Neben der hauseigenen Archivierung der Fachschaftszeitschriften sollen folgende weitere Archivierungen ins Auge gefasst werden:
- Archivierung in der Deutschen Nationalbibliothek
- Archivierung im Universitätsarchiv
Deutsche Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) bietet die Möglichkeit an, Fachschaftszeitungen langfristig und sicher zu archivieren. Ihr seid i.d.R. sogar dazu verpflichtet eure Zeitungen in der zu archivieren. Für genauere Fragen, informiert euch einfach über die Seiten der DNB (www.dnb.de). Für die Archivierung benötigt ihr neben eurer Zeitschrift eine ISSN (International Standard Serial Number). Diese beantragt ihr kostenlos bei der DNB. Für eine Beantragung schickt ihr ein bis zwei Ausgaben eurer Zeitschrift an die das Deutsche ISSN-Zentrum:
Deutsche Nationalbibliothek Nationales ISSN-Zentrum für Deutschland Adickesallee 1 60322 Frankfurt Tel. + 49-69-1525-1481 bzw. -1473 Fax + 49-69-1525-1414 E-Mail: issn@d-nb.de
Mit der Zuteilung der ISSN verpflichtet ihr euch, pro Ausgabe eurer Zeitschrift je zwei Belegexemplare eines direkt an die DNB zu schicken.
Angabe der ISSN
Die ISSN muss auf eurer Zeitschrift sowohl (an immer gleicher Stelle) auf dem Heftumschlag als auch im Impressum angegeben werden. Dieses muss bei jedem Heft geschehen. Falls sich der Titel eurer Zeitschrift einmal ändern solltet, muss dieses auch an die DNB gemeldet werden, ggf. gibt es damit auch eine neue ISSN. Gleiches gilt bei Einstellung der Zeitschrift.
Universitätsarchiv
In den letzten Jahren entwickeln sich an immer mehr Hochschule interne Archive. Auch hier solltet ihr einmal anfragen, ob ihr dort eure Fachschaftszeitschrift archivieren könnt. Sollte ein Fachschaftsarchiv nicht existieren, so ist auch die örtliche Uni-Bibliothek der geeignete Ansprechpartner.