KIF525:Resolutionsentwürfe/Alle Bundesländer brauchen ein IFG: Unterschied zwischen den Versionen
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Diese beiden Bundesländer haben bisher noch kein Informations-Freiheits-Gesetz (IFG). Unter anderem auf dem Vergleichsportal für Informationsfreiheit Transparenzranking<ref>https://transparenzranking.de/</ref> schneiden die beiden Länder auffällig schlecht ab. | Diese beiden Bundesländer haben bisher noch kein Informations-Freiheits-Gesetz (IFG). Unter anderem auf dem Vergleichsportal für Informationsfreiheit Transparenzranking<ref>https://transparenzranking.de/</ref> schneiden die beiden Länder auffällig schlecht ab. | ||
Für die inhaltliche Begründung zitieren wir die Einleitung des Handbuch | Für die inhaltliche Begründung zitieren wir die Einleitung des Handbuch Informationsfreiheitsrecht<ref>https://fragdenstaat.de/recht/handbuch-informationsfreiheit/</ref>: | ||
Informationsfreiheit kommt in einer lebendigen Demokratie und modernen Verwaltung eine herausragende Rolle zu. Der Zugang zu Wissen und der Zugang zu Macht hängen eng zusammen. Damit entspricht es dem demokratischen Grundgedanken, den staatlichen Wissensschatz in Form von Informationen mit allen Menschen zu teilen. Das Konzept von Herrschaftswissen, das bei einigen wenigen gebündelt liegt, der Bevölkerung jedoch vorenthalten wird, stammt hingegen noch aus vordemokratischen Zeiten. Ein gesetzlicher Anspruch auf Informationszugang, der für alle Bürger*innen gleichermaßen gilt und an keine besonderen Voraussetzungen geknüpft ist, stellt in einem modernen demokratischen Staat letztlich einen „Akt der reinen Selbstverständlichkeit” dar. | Informationsfreiheit kommt in einer lebendigen Demokratie und modernen Verwaltung eine herausragende Rolle zu. Der Zugang zu Wissen und der Zugang zu Macht hängen eng zusammen. Damit entspricht es dem demokratischen Grundgedanken, den staatlichen Wissensschatz in Form von Informationen mit allen Menschen zu teilen. Das Konzept von Herrschaftswissen, das bei einigen wenigen gebündelt liegt, der Bevölkerung jedoch vorenthalten wird, stammt hingegen noch aus vordemokratischen Zeiten. Ein gesetzlicher Anspruch auf Informationszugang, der für alle Bürger*innen gleichermaßen gilt und an keine besonderen Voraussetzungen geknüpft ist, stellt in einem modernen demokratischen Staat letztlich einen „Akt der reinen Selbstverständlichkeit” dar. |
Aktuelle Version vom 20. Oktober 2024, 19:04 Uhr
Informationen zu diesem Resolutionsentwurf: | |
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Ansprechperson: | Lennart (Uni Hannover), Luca (HS Bremerhaven) |
AK: | keiner, Spontanreso |
Reso polieren: | Wird vom AK Reso polieren. Inital bitte "Nicht poliert" eintragen |
Zwischenplenum: | Wird vom Zwischenplenum ausgefüllt. Initial bitte leer lassen |
Die 52,5. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert die Bundesländer Niedersachsen und Bayern dazu auf den anderen Bundesländern zu folgen und ein Informations-Freiheits-Gesetz (IFG) oder Transparenzgesetz einzuführen. Schleswig-Holstein, Bremen und Berlin sollten dabei als Vorbild genutzt werden.
Begründung[Bearbeiten]
Diese beiden Bundesländer haben bisher noch kein Informations-Freiheits-Gesetz (IFG). Unter anderem auf dem Vergleichsportal für Informationsfreiheit Transparenzranking[1] schneiden die beiden Länder auffällig schlecht ab.
Für die inhaltliche Begründung zitieren wir die Einleitung des Handbuch Informationsfreiheitsrecht[2]:
Informationsfreiheit kommt in einer lebendigen Demokratie und modernen Verwaltung eine herausragende Rolle zu. Der Zugang zu Wissen und der Zugang zu Macht hängen eng zusammen. Damit entspricht es dem demokratischen Grundgedanken, den staatlichen Wissensschatz in Form von Informationen mit allen Menschen zu teilen. Das Konzept von Herrschaftswissen, das bei einigen wenigen gebündelt liegt, der Bevölkerung jedoch vorenthalten wird, stammt hingegen noch aus vordemokratischen Zeiten. Ein gesetzlicher Anspruch auf Informationszugang, der für alle Bürger*innen gleichermaßen gilt und an keine besonderen Voraussetzungen geknüpft ist, stellt in einem modernen demokratischen Staat letztlich einen „Akt der reinen Selbstverständlichkeit” dar.