KIF525:Resolutionsentwürfe/Geschäftsordnung-ZaFF: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 20. Oktober 2024, 13:54 Uhr

Informationen zu diesem*dieser Frankfurter Kunstobjektkandidat*in:
Ansprechperson: Robin
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Die 52,5. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften gibt der „Zusammenkunft aller Physikfachschaften“ (im weiteren „ZaPF“) folgende Geschäftsordnung.

Vorwort

Diese Geschäftsordnung soll Strukturen und Abläufe der ZaPF übersichtlich und transparent festlegen, sowie Änderungen dieser Strukturen und Abläufe vereinfachen.

Wirkungsbereich

Diese Geschäftsordnung regelt Angelegenheiten der Plena.

Plena der ZaPF

  1. Jede ZaPF umfasst mindestens folgende Plena:
    1. Anfangsplenum,
    2. Abschlussplenum.
  2. Eine ZaPF kann weitere Plena haben.

Einladung

  1. Die Ausrichtenden einer ZaPF legen vor Beginn dieser ZaPF die Zeitpunkte der Plena fest und laden die Teilnehmenden zu diesen ein.
  2. Die Ausrichtenden einer ZaPF können während dieser ZaPF aus besonderen Gründen zusätzliche Plena und deren Zeitpunkte festlegen. Diese zusätzlichen Plena sind vor ihrem jeweiligen Beginn in geeigneter Art und Weise bekanntzumachen.

Redeleitung

  1. Ein Plenum hat eine Redeleitung.
  2. Die Redeleitung muss vom jeweiligen Plenum bestätigt werden.
  3. Die Redeleitung kann wechseln.
  4. Die Redeleitung übernimmt unter anderem die folgenden Aufgaben:
    1. Moderation,
    2. Durchführung von Abstimmungen.
  5. Die Redeleitung darf in Absatz 4 genannte Aufgaben abgeben.

Protokoll

  1. Über jedes Plenum wird Protokoll in Textform geführt.
  2. Das Protokoll beinhaltet mindestens:
    1. Den Zeitpunkt von Beginn und Ende des Plenums,
    2. Die Nennung der Protokollierenden und der Redeleitung,
    3. Alle Beschlussfassungen.
  3. Das Protokoll wird in geeigneter Art und Weise veröffentlicht.
  4. Die Protokollierenden müssen vom jeweiligen Plenum bestätigt werden.
  5. Die Protokollierenden können wechseln.

Beschlussfassung

  1. Plena können Beschlüsse fassen.
  2. Beschlüsse sind unter anderem:
    1. Resolutionen,
    2. Entsendungen,
    3. Ausrichtungen von zukünftigen ZaPFs,
    4. Vorübergehende Abweichungen von dieser Geschäftsordnung,
    5. Änderungen dieser Geschäftsordnung.

Resolutionen

  1. Resolutionen dürfen nur auf dem Abschlussplenum beschlossen werden.
  2. Beschlossene Resolutionen sollten mindestens einen Resolutionssprechenden haben.
  3. Resolutionssprechende:
    1. verteilen die Resolution an die Adressaten,
    2. sind Ansprechperson für die Resolution.

Änderungen der Geschäftsordnung

  1. Eine Änderung dieser Geschäftsordnung gilt zunächst nur für den Rest der aktuellen ZaPF.
  2. Eine Änderung der Geschäftsordnung gilt dauerhaft, wenn diese vom Anfangsplenum der nächsten ZaPF bestätigt wird.