KIF520:Resolutionen/Geschäftsordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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# Entscheidungen über die Ausrichtungen von zukünftigen KIFs.
# Entscheidungen über die Ausrichtungen von zukünftigen KIFs.
# Änderungen dieser Geschäftsordnung.
# Änderungen dieser Geschäftsordnung.
(3) Resulutionen dürfen grundsätzlich nur auf dem Abschlussplenum beschlossen werden.

Version vom 11. Mai 2024, 19:21 Uhr

Informationen zu diesem Resolutionsentwurf:
Ansprechperson: Thomas (RWTH), Miriam, Marlena
AK: Zwischenplenum
Reso polieren: Ja
Zwischenplenum: Idee im Zwischenplenum entstanden und besprochen



Resolutionstext

Vorwort

Die „Konferenz der deutschsprachigen Informatik Fachschaften“ (im weiteren „KIF“ genannt) gibt sich selbst folgende Geschäftsordnung.

§ 1 Wirkungsbereich

Diese Geschäftsordnung regelt Angelegenheiten der Plena.

§ 2 Einladung

(1) Die KIF-Orga legt im Vorfeld der KIF die Zeitpunkte der Plena fest und lädt die Teilnehmenden zu diesen ein.
(2) Die KIF-Orga kann aus besonderen Gründen weitere Plena ansetzen. Diese sind vor Beginn in geeigneter Art und Weise bekannt zu machen.

§ 3 Plena der KIF

(1) Jede KIF umfasst mindestens folgende Plena:

  1. Anfangsplenum
  2. Abschlussplenum

(2) Eine KIF kann weitere Plena haben

§ 4 Redeleitung

(1) Ein Plenum hat eine Redeleitung.
(2) Die Redeleitung ist unter anderem zuständig für die:

  1. Moderation.
  2. Durchführung von Abstimmungen.

(3) Die Redeleitung darf in (2) genannte Aufgaben abgeben.

§ 5 Protokoll

(1) Über jedes Plenum wird Protokoll in Textform geführt.
(2) Das Protokoll beinhaltet mindestens:

  1. Den Zeitpunkt von Beginn und Ende des Plenums.
  2. Alle Beschlussfassungen.

§ 6 Beschlussfassung

(1) Plena können Beschlüsse fassen.
(2) Beschlüsse sind unter anderem:

  1. Resolutionen.
  2. Entsendungen.
  3. Entscheidungen über die Ausrichtungen von zukünftigen KIFs.
  4. Änderungen dieser Geschäftsordnung.

(3) Resulutionen dürfen grundsätzlich nur auf dem Abschlussplenum beschlossen werden.