KIF520:Resolutionen/Geschäftsordnung: Unterschied zwischen den Versionen
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# Entscheidungen über die Ausrichtungen von zukünftigen KIFs. | # Entscheidungen über die Ausrichtungen von zukünftigen KIFs. | ||
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(3) Resulutionen dürfen grundsätzlich nur auf dem Abschlussplenum beschlossen werden. |
Version vom 11. Mai 2024, 19:21 Uhr
Informationen zu diesem Resolutionsentwurf: | |
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Ansprechperson: | Thomas (RWTH), Miriam, Marlena |
AK: | Zwischenplenum |
Reso polieren: | Ja |
Zwischenplenum: | Idee im Zwischenplenum entstanden und besprochen |
Resolutionstext
Vorwort
Die „Konferenz der deutschsprachigen Informatik Fachschaften“ (im weiteren „KIF“ genannt) gibt sich selbst folgende Geschäftsordnung.
§ 1 Wirkungsbereich
Diese Geschäftsordnung regelt Angelegenheiten der Plena.
§ 2 Einladung
(1) Die KIF-Orga legt im Vorfeld der KIF die Zeitpunkte der Plena fest und lädt die Teilnehmenden zu diesen ein.
(2) Die KIF-Orga kann aus besonderen Gründen weitere Plena ansetzen. Diese sind vor Beginn in geeigneter Art und Weise bekannt zu machen.
§ 3 Plena der KIF
(1) Jede KIF umfasst mindestens folgende Plena:
- Anfangsplenum
- Abschlussplenum
(2) Eine KIF kann weitere Plena haben
§ 4 Redeleitung
(1) Ein Plenum hat eine Redeleitung.
(2) Die Redeleitung ist unter anderem zuständig für die:
- Moderation.
- Durchführung von Abstimmungen.
(3) Die Redeleitung darf in (2) genannte Aufgaben abgeben.
§ 5 Protokoll
(1) Über jedes Plenum wird Protokoll in Textform geführt.
(2) Das Protokoll beinhaltet mindestens:
- Den Zeitpunkt von Beginn und Ende des Plenums.
- Alle Beschlussfassungen.
§ 6 Beschlussfassung
(1) Plena können Beschlüsse fassen.
(2) Beschlüsse sind unter anderem:
- Resolutionen.
- Entsendungen.
- Entscheidungen über die Ausrichtungen von zukünftigen KIFs.
- Änderungen dieser Geschäftsordnung.
(3) Resulutionen dürfen grundsätzlich nur auf dem Abschlussplenum beschlossen werden.