KIF520:Resolutionen/Geschäftsordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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(1) Die KIF Orga legt im Vorfeld der KIF die Zeitpunkte der Plena fest und lädt die Teilnehmenden zu diesen ein. <br />
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(2) Die KIF Orga kann aus besonderen Gründen weitere Plena ansetzen. Diese sind in geeigneter Art und Weise bekannt zu machen.
(2) Die KIF Orga kann aus besonderen Gründen weitere Plena ansetzen. Diese sind vor Beginn in geeigneter Art und Weise bekannt zu machen.


== § 3 Plena der KIF ==
== § 3 Plena der KIF ==


(1) Jede KIF besteht mindestens aus folgenden Plena:
(1) Jede KIF umfasst mindestens folgende Plena:


# Anfangsplenum
# Anfangsplenum
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(1) Ein Plenum hat eine Redeleitung. <br />
(1) Ein Plenum hat eine Redeleitung. <br />
(2) Die Redeleitung ist unter anderem zuständig für die
(2) Die Redeleitung ist unter anderem zuständig für die:


# Moderation.
# Moderation.
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== § 5 Protokoll ==
== § 5 Protokoll ==


(1) Über jedes Plenum wird schriftliches Protokoll geführt. <br />
(1) Über jedes Plenum wird Protokoll in Textform geführt. <br />
(2) Das Protokoll beinhaltet mindestens:
(2) Das Protokoll beinhaltet mindestens:


# Zeitpunkt von Beginn und Ende des Plenums
# Den Zeitpunkt von Beginn und Ende des Plenums.
# alle Beschlussfassungen
# Alle Beschlussfassungen.


== § 6 Beschlussfassungen ==
== § 6 Beschlussfassung ==


(1) Plena können Beschlüsse fassen. <br />
(1) Plena können Beschlüsse fassen. <br />
(2) Beschlüsse sind unter anderem:
(2) Beschlüsse sind unter anderem:


# Resolutionen
# Resolutionen.
# Entsendungen
# Entsendungen.
# Entscheidungen über die Ausrichtungen von zukünftigen KIFs
# Entscheidungen über die Ausrichtungen von zukünftigen KIFs.
# Änderungen dieser Geschäftsordnung
# Änderungen dieser Geschäftsordnung.

Version vom 11. Mai 2024, 14:26 Uhr

Informationen zu diesem Resolutionsentwurf:
Ansprechperson: Thomas (RWTH), Miriam, Marlena
AK: Zwischenplenum
Reso polieren: Nicht poliert
Zwischenplenum: Idee im Zwischenplenum entstanden und besprochen



Resolutionstext

Vorwort

Die “Konferenz der deutschsprachigen Informatik Fachschaften” (im weiteren “KIF” genannt) gibt sich selbst folgende Geschäftsordnung.

§ 1 Wirkungsbereich

Diese Geschäftsordnung regelt Angelegenheiten der Plena.

§ 2 Einladung

(1) Die KIF Orga legt im Vorfeld der KIF die Zeitpunkte der Plena fest und lädt die Teilnehmenden zu diesen ein.
(2) Die KIF Orga kann aus besonderen Gründen weitere Plena ansetzen. Diese sind vor Beginn in geeigneter Art und Weise bekannt zu machen.

§ 3 Plena der KIF

(1) Jede KIF umfasst mindestens folgende Plena:

  1. Anfangsplenum
  2. Abschlussplenum

(2) Eine KIF kann weitere Plena haben

§ 4 Redeleitung

(1) Ein Plenum hat eine Redeleitung.
(2) Die Redeleitung ist unter anderem zuständig für die:

  1. Moderation.
  2. Durchführung von Abstimmungen.

(3) Die Redeleitung darf in (2) genannte Aufgaben abgeben.

§ 5 Protokoll

(1) Über jedes Plenum wird Protokoll in Textform geführt.
(2) Das Protokoll beinhaltet mindestens:

  1. Den Zeitpunkt von Beginn und Ende des Plenums.
  2. Alle Beschlussfassungen.

§ 6 Beschlussfassung

(1) Plena können Beschlüsse fassen.
(2) Beschlüsse sind unter anderem:

  1. Resolutionen.
  2. Entsendungen.
  3. Entscheidungen über die Ausrichtungen von zukünftigen KIFs.
  4. Änderungen dieser Geschäftsordnung.