KIF520:Resolutionen/Geschäftsordnung: Unterschied zwischen den Versionen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Jul1u5 (Diskussion | Beiträge) (Redaktionell) |
||
Zeile 6: | Zeile 6: | ||
poliert=Nicht poliert | poliert=Nicht poliert | ||
| | | | ||
zwischenplenum= | zwischenplenum=Idee im Zwischenplenum entstanden und besprochen | ||
}} | }} | ||
Zeile 22: | Zeile 22: | ||
(1) Die KIF Orga legt im Vorfeld der KIF die Zeitpunkte der Plena fest und lädt die Teilnehmenden zu diesen ein. <br /> | (1) Die KIF Orga legt im Vorfeld der KIF die Zeitpunkte der Plena fest und lädt die Teilnehmenden zu diesen ein. <br /> | ||
(2) Die KIF Orga kann aus besonderen Gründen weitere Plena ansetzen. Diese sind in geeigneter Art und Weise bekannt zu machen. | (2) Die KIF Orga kann aus besonderen Gründen weitere Plena ansetzen. Diese sind vor Beginn in geeigneter Art und Weise bekannt zu machen. | ||
== § 3 Plena der KIF == | == § 3 Plena der KIF == | ||
(1) Jede KIF | (1) Jede KIF umfasst mindestens folgende Plena: | ||
# Anfangsplenum | # Anfangsplenum | ||
Zeile 36: | Zeile 36: | ||
(1) Ein Plenum hat eine Redeleitung. <br /> | (1) Ein Plenum hat eine Redeleitung. <br /> | ||
(2) Die Redeleitung ist unter anderem zuständig für die | (2) Die Redeleitung ist unter anderem zuständig für die: | ||
# Moderation. | # Moderation. | ||
Zeile 45: | Zeile 45: | ||
== § 5 Protokoll == | == § 5 Protokoll == | ||
(1) Über jedes Plenum wird | (1) Über jedes Plenum wird Protokoll in Textform geführt. <br /> | ||
(2) Das Protokoll beinhaltet mindestens: | (2) Das Protokoll beinhaltet mindestens: | ||
# Zeitpunkt von Beginn und Ende des Plenums | # Den Zeitpunkt von Beginn und Ende des Plenums. | ||
# | # Alle Beschlussfassungen. | ||
== § 6 | == § 6 Beschlussfassung == | ||
(1) Plena können Beschlüsse fassen. <br /> | (1) Plena können Beschlüsse fassen. <br /> | ||
(2) Beschlüsse sind unter anderem: | (2) Beschlüsse sind unter anderem: | ||
# Resolutionen | # Resolutionen. | ||
# Entsendungen | # Entsendungen. | ||
# Entscheidungen über die Ausrichtungen von zukünftigen KIFs | # Entscheidungen über die Ausrichtungen von zukünftigen KIFs. | ||
# Änderungen dieser Geschäftsordnung | # Änderungen dieser Geschäftsordnung. |
Version vom 11. Mai 2024, 14:26 Uhr
Informationen zu diesem Resolutionsentwurf: | |
---|---|
Ansprechperson: | Thomas (RWTH), Miriam, Marlena |
AK: | Zwischenplenum |
Reso polieren: | Nicht poliert |
Zwischenplenum: | Idee im Zwischenplenum entstanden und besprochen |
Resolutionstext
Vorwort
Die “Konferenz der deutschsprachigen Informatik Fachschaften” (im weiteren “KIF” genannt) gibt sich selbst folgende Geschäftsordnung.
§ 1 Wirkungsbereich
Diese Geschäftsordnung regelt Angelegenheiten der Plena.
§ 2 Einladung
(1) Die KIF Orga legt im Vorfeld der KIF die Zeitpunkte der Plena fest und lädt die Teilnehmenden zu diesen ein.
(2) Die KIF Orga kann aus besonderen Gründen weitere Plena ansetzen. Diese sind vor Beginn in geeigneter Art und Weise bekannt zu machen.
§ 3 Plena der KIF
(1) Jede KIF umfasst mindestens folgende Plena:
- Anfangsplenum
- Abschlussplenum
(2) Eine KIF kann weitere Plena haben
§ 4 Redeleitung
(1) Ein Plenum hat eine Redeleitung.
(2) Die Redeleitung ist unter anderem zuständig für die:
- Moderation.
- Durchführung von Abstimmungen.
(3) Die Redeleitung darf in (2) genannte Aufgaben abgeben.
§ 5 Protokoll
(1) Über jedes Plenum wird Protokoll in Textform geführt.
(2) Das Protokoll beinhaltet mindestens:
- Den Zeitpunkt von Beginn und Ende des Plenums.
- Alle Beschlussfassungen.
§ 6 Beschlussfassung
(1) Plena können Beschlüsse fassen.
(2) Beschlüsse sind unter anderem:
- Resolutionen.
- Entsendungen.
- Entscheidungen über die Ausrichtungen von zukünftigen KIFs.
- Änderungen dieser Geschäftsordnung.