KIF515:Resolutionsentwürfe/Grundnahrungsmittel: Unterschied zwischen den Versionen

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Die {{KIF|51,5}} fordert den Großhandel für den Gastronomiebedarf in Österreich auf, unverzüglich, spätestens aber bis zur nächsten KIF an einer österreichischen Hochschule, ihr Angebot um Grundnahrungsmittel des täglichen Bedarfs zu erweitern.  Dazu zählt unter anderem, aber nicht ausschließlich, Remoulade.
Die {{KIF|51,5}} fordert den Großhandel für den Gastronomiebedarf in Österreich auf, unverzüglich, spätestens aber bis zur nächsten KIF an einer österreichischen Hochschule, ihr Angebot um Grundnahrungsmittel des täglichen Bedarfs zu erweitern.  Dazu zählt unter anderem, aber nicht ausschließlich, Remoulade.


Da im Einzelhandel (stichprobenartig getestet) Remoulade aufzufinden ist, wird dieser dazu aufgefordert, nichts und {{KIF345:SonstigesWasNirgendsSteht| sonstiges was nirgends steht}} zu ändern.  Sollten sich allerdings weitere Versorgungsmängel (wie etwa das Fehlen von Röstzwiebeln) feststellen lassen, wird der Einzelhandel ebenso wie der Großhandel dazu aufgefordert, dies zu ändern.
Da im Einzelhandel (stichprobenartig getestet) Remoulade aufzufinden ist, wird dieser dazu aufgefordert, nichts und [[KIF345:SonstigesWasNirgendsSteht|sonstiges, was nirgends steht]] zu ändern.  Sollten sich allerdings weitere Versorgungsmängel (wie etwa das Fehlen von Röstzwiebeln) feststellen lassen, wird der Einzelhandel ebenso wie der Großhandel dazu aufgefordert, dies zu ändern.

Aktuelle Version vom 5. November 2023, 01:52 Uhr

Die 51,5. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert den Großhandel für den Gastronomiebedarf in Österreich auf, unverzüglich, spätestens aber bis zur nächsten KIF an einer österreichischen Hochschule, ihr Angebot um Grundnahrungsmittel des täglichen Bedarfs zu erweitern. Dazu zählt unter anderem, aber nicht ausschließlich, Remoulade.

Da im Einzelhandel (stichprobenartig getestet) Remoulade aufzufinden ist, wird dieser dazu aufgefordert, nichts und sonstiges, was nirgends steht zu ändern. Sollten sich allerdings weitere Versorgungsmängel (wie etwa das Fehlen von Röstzwiebeln) feststellen lassen, wird der Einzelhandel ebenso wie der Großhandel dazu aufgefordert, dies zu ändern.